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   BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22   

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https://dejure.org/2022,35630
BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22 (https://dejure.org/2022,35630)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 StR 464/22 (https://dejure.org/2022,35630)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22 (https://dejure.org/2022,35630)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22
    Zwar ist bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte in den Blick zu nehmen, dass diese darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen, und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18).
  • BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21

    Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22
    Auch tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte können derartige erhebliche Anlasstaten sein, was bereits die gesetzgeberische Wertung des § 114 StGB nahelegt (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21 Rn. 27).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Nach Maßgabe dessen können auch tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte erhebliche Anlasstaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sein, was bereits die gesetzgeberische Wertung des § 114 StGB nahelegt (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21 Rn. 27 und Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 21 mwN [zur Erheblichkeit von Bedrohungen]).

    Zwar ist bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte in den Blick zu nehmen, dass diese darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen, und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 Rn. 10 und vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22).

    Dies bedeutet aber nicht, dass Polizeibeamte nicht zu den durch § 63 StGB geschützten potentiellen Opfern gehören würden und ihnen zugefügte körperliche Schäden allein aufgrund ihrer beruflichen Stellung weniger erheblich wären (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22).

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