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   BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53   

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https://dejure.org/1953,1891
BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53 (https://dejure.org/1953,1891)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1953 - IV ZR 81/53 (https://dejure.org/1953,1891)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1953 - IV ZR 81/53 (https://dejure.org/1953,1891)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52

    Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Das gilt insbesondere für die Erörterungen zu § 323 BGB und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. zu §§ 320 ff BGB: RG JW 1914, 76 Nr. 8; zum Wegfall der Geschäftsgrundlage: BGHZ 2, 176 [188]; 7, 238 [243 f]).
  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Daher ist auch der vom I. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 17. März 1953 (NJW 1953, 861) entwickelte Rechtssatz hier nicht anwendbar, es verstoße gegen Treu und Glauben, wenn ein Geldinstitut eine vor der Spaltung der Verwaltung Gross-Berlins in einer ostsektoralen Zweigstelle begründete Forderung gegen einen Westschuldner geltend mache, obwohl dieser im Ostsektor Berlins oder in der Ostzone greifbares Vermögen besitze, sofern Gläubiger den Schuldner nicht vor den Folgen einer erneuten Inanspruchnahme durch den jetzigen Vermögensträger im Ostsektor freistelle.
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Das gilt insbesondere für die Erörterungen zu § 323 BGB und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. zu §§ 320 ff BGB: RG JW 1914, 76 Nr. 8; zum Wegfall der Geschäftsgrundlage: BGHZ 2, 176 [188]; 7, 238 [243 f]).
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 87/50

    Rüstungskredite. Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Insoweit ist der I. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1951, I ZR 87/50 (BGHZ 2, 237 [BGH 29.05.1951 - I ZR 87/50]) ohne weiteres davon ausgegangen, daß es sich um privatrechtliche Darlehensgeschäfte handele.
  • BGH, 31.03.1953 - I ZR 74/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Soweit das Reichsgericht in der in JW 1914, 76 Nr. 8 abgedruckten Entscheidung eine andere Ansicht vertreten hat, ist dem nicht zu folgen (vgl. BGH Urteil vom 31. März 1953 - I ZR 74/52 in DR I [181] 1001 a).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Die Erörterungen des Berufungsgerichts zur Enteignung der Klägerin stimmen im Ausgangspunkt im wesentlichen mit der Rechtsauffassung überein, die der I. Zivilsenat in seinem Urteil vom 1. Februar 1952 (BGHZ 5, 35 NJW 52, 540) vertreten hat.
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 22.12.1953 - IV ZR 81/53
    Er hat zutreffend auch in einem arideren Falle (Verteilung von Auslandswaren), in dem die Beteiligten auf Anweisung einer Reichsstelle gehandelt haben, die privatrechtliche Grundlage der dadurch begründeten Rechtsbeziehungen bejaht (BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [76 ff]).
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in einem nichtveröffentlichten Urteil vom 22. Dezember 1953 IV ZR 81/53 ausgesprochen, daß die Wirkung einer Enteignung da aufhört, wo die Gebietshoheit der enteignenden Macht endet.
  • BGH, 12.04.1954 - IV ZR 231/53

    Enteignung und Rechtspersönlichkeit

    Das beruht darauf, daß die Wirkung einer Enteignung da aufhört, wo die Gebietshoheit der enteignenden Macht endet (Raape, Internationales Privatrecht 3. Aufl S 431; vgl. auch OGHZ 4, 6 [9] und das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1953, IV ZR 81/53).
  • BGH, 01.04.1955 - I ZR 37/53
    Auch wenn der streitige Kredit der Beklagten nur mit Rücksicht auf ihre im Aufträge des Reichsbeauftragten erfolgten Einlagerungen und nur auf Weisung der betreffenden Reichsstellen gewährt worden ist, so wird dadurch, wie der I"Vo Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1953 - IV ZR 81/53 - bereits näher dargelegt hat, die Annahme des Berufungsgerichts nicht in Frage gestellt, daß es sich bei dieser Kreditgewährung an die Beklagte um einen handelsüblichen Kredit gehandelt habe und die Parteien einander insoweit auf bürgerlichrechtlicher Ebene gegenübergetreten sind.
  • BGH, 30.06.1955 - I ZR 186/53

    Rechtsmittel

    Auch bei Krediten, die nur mit Rücksicht auf die im Auftrage des Reichsbeauftragten zu erfolgenden Einlagerungen gewährt wurden, handelt es sich, wie der Senat in dem oben bezeichneten Urteil vom 1. April 1955 ausgeführt hat, um eine handelsübliche Kreditgewährung (vgl. auch Urteil des IV. Senats v. 22. Dezember 1953 - IV ZR 81/53 -).
  • BGH, 01.04.1955 - I ZR 37/55

    Rechtsmittel

    Auch wenn der streitige Kredit der Beklagten nur mit Rücksicht auf ihre im Auftrage des Reichsbeauftragten erfolgten Einlagerungen und nur auf Weisung der betreffenden Reichsstellen gewährt worden ist, so wird dadurch, wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1953 - IV ZR 81/53 - bereits näher dargelegt hat, die Annahme des Berufungsgerichts nicht in Frage gestellt, daß es sich bei dieser Kreditgewährung an die Beklagte um einen handelsüblichen Kredit gehandelt habe und die Parteien einander insoweit auf bürgerlichrechtlicher Ebene gegenübergetreten sind.
  • BGH, 10.12.1955 - IV ZR 173/55

    Rechtsmittel

    Wie schon der II. Zivilsenat ausgesprochen hat, muß selbst die öffentliche Hand, wenn sie im Gewande einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auftritt und bürgerlich-rechtliche Verträge abschließt, für die daraus entstehenden Rechtsfolgen nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen eintreten (BGHZ 11, 16 [26]; vgl. auch BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [76 ff] für die staatlich gelenkte Warenverteilung; ferner das Urteil des IV. Zivilsenats vom 22. Dezember 1953 - IV ZR 81/53 (S. 5, 6) für einen im Jahre 1943 auf Anweisung einer Reichsstelle gewährten Waren-Finanzierungskredit).
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