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   BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04   

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https://dejure.org/2004,991
BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bisher nicht rechtshängigen Forderung in einen gerichtlichen Vergleich - Festsetzung von auf Grund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsenen Gebühren - Umfang der Prozesskosten im Sinn des § 103 der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Anwaltsblatt

    § 103 ZPO, § 32 BRAGebO, § 118 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 118

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103; BRAGO § 32 § 118
    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht rechtshängigen Forderung in einem gerichtlichen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Sind Gebühren für eine außergerichtliche Anwaltstätigkeit nach § 103 ZPO festsetzbar?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1731
  • MDR 2005, 656
  • FamRZ 2005, 604
  • BB 2005, 516
  • AnwBl 2005, 434
  • Rpfleger 2005, 279
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 27.05.1997 - 1 W 263/96
    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist die Festsetzung solcher Gebühren nicht möglich (OLG Köln JurBüro 1981, 1187 f. mit Anmerkung Mümmler; OLG Koblenz Anwaltsblatt 1987, 53 f.; OLG Rostock JurBüro 1998, 199; Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 104 Rdn. 8; Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rdn. 21 "vorprozessuale Kosten"; Musielak/Wolst ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 73; Baumbach/Hartmann ZPO § 103 Rdn. 24).
  • BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02

    Erhöhung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren; Beendigung des Auftrags

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04
    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, die Prozeßbevollmächtigten der Kläger hätten nicht erklärt, daß sie nicht beauftragt gewesen seien, die Protokollierung einer entsprechenden Einigung durch das Gericht zu beantragen; dies sei aber nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2002 (- XI ZB 9/02 - NJW 2002, 3712 f.) Voraussetzung, um das Entstehen der halben Prozeßgebühr gemäß § 32 BRAGO zu verneinen.
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Das ändert aber nichts daran, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakten vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts zugeschnitten ist (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04, BGH-Report 2005, 679 unter II 2 b).
  • BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine rasche, vereinfachte gebührenrechtliche Überprüfung zugeschnitten (vgl. BGH 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 - unter II 2 b der Gründe) .
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Dementsprechend sind Gebührenansprüche des Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber nach Nr. 2400 bis 2403 VV (RVG), die auf vorprozessualer Tätigkeit des Anwalts beruhen, grundsätzlich von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. BGH JurBüro 2005, 261 für § 118 BRAGO).

    Tätigkeiten des Rechtsanwalts aber, die außerhalb des Prozessgeschehens vorgenommen werden, sind aus der Prozessakte nicht ersichtlich, jedenfalls nicht in dem Maße, dass sie eine Überprüfung, wie sie im Rahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV (RVG) erforderlich sind, ermöglichen (BGH, JurBüro 2005, 261 = RVGReport 2005, 114).

  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Anwaltsgebühren sind dabei nur insoweit Prozesskosten und zählen als solche zu den außergerichtlichen Kosten, als sie eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren vergüten (BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 -, juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2017 - 8 W 222/17

    Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten: Erstreckung einer in einem

    Die durch die Vergleichsverhandlungen über nicht streitgegenständliche Ansprüche entstehenden Mehrkosten sind jedoch nicht Kosten des Rechtsstreits und können daher in der Regel nicht nach §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden (BGH NJW-RR 2005, 1731).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten

    Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO den Parteien lediglich eine schnelle und kostengünstigere Variante zur Erlangung eines kostenrechtlichen Vollstreckungstitels gewähren soll, weshalb der vom BGH angeführte Gesichtspunkt einer raschen, vereinfachten und anhand der Prozessakten vorzunehmenden gebührenrechtlichen Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein wesentlicher Gesichtspunkt sein mag (BGH NJW 2006, 1523 (1524); BGH NJW-RR 2005, 1731 (1732)).

    Für diesen Teil der Einigung, der nicht-rechtshängige Ansprüche betrifft, bestehen daher keine Erstattungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1731 (Ls)).

  • OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05

    Festsetzung vorprozessualer Anwaltskosten

    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07

    Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Formanforderungen an

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist mit seinem begrenzten prozessualen Instrumentarium auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakte vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes zugeschnitten (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

    Auch hierfür ist das Kostenfestsetzungsverfahren ungeeignet (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

  • OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05

    Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem

    Denn diese Vergütung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004, XII ZB 94/04, NJW-RR 2005, 1731, unter II. 2. b), so dass sie ohne weiteres zum Gegenstand einer Klage gemacht werden kann.
  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

    Diese Entscheidung verweist auf andere Entscheidungen (z.B. BGH BB 2005, 516; OLG München MDR 2002, 237).

    Die Grundannahme des Amtsgerichts Viechtach, wonach Kosten, die vorgerichtlich entstanden sind, aber nicht durch eine Tätigkeit veranlasst sind, die unmittelbar auf die Prozessführung gerichtet ist, auf Grund der Kostenentscheidung im Urteil, nicht im Wege der Kostenfestsetzung festgesetzt werden können, ist nicht zu beanstanden (so auch OLG Koblenz, Rechtspfleger 2005, 485 m.w.N.; BGH, JurBüro 2005, 261 f; OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 202; OLG Köln RVGreport 2005, 76 -77; OLG München, MDR 2002, 237; Zöller, ZPO , 25.A., § 104 RN 21 "außergerichtliche Anwaltskosten"; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz , 16.A., VV 2400 RN 253).

  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 1 Ws 790/07

    Rechtsanwaltsvergütung: "Haft"-Zuschlag bei freiwilligem Terapieaufenthalt des

  • LAG Hamburg, 29.06.2006 - 5 Ta 11/06

    Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • LAG Hessen, 07.12.2005 - 13 Ta 386/05

    Mindestgebühr

  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 6 W 185/06

    Festsetzung von Anwaltsgebühren im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff.

  • OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21

    Festsetzungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 5 WF 230/12

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Scheidungsfolgenvergleich im Rahmen von

  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 W 272/08

    Berücksichtigung der Anwaltsvergütung hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche

  • AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06

    Verkehrsunfall: Schätzung der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • OLG München, 07.08.2007 - 11 W 1999/07

    Zur Anrechenbarkeit einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

  • OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich

  • OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07

    Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene

  • AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05

    Mietwagenkostenerstattung nach Unfall

  • AG Hamburg, 20.03.2006 - 644 C 547/05

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung

  • KG, 11.10.2007 - 2 W 110/07

    Kostenfestsetzungeverfahren: Nachfestsetzung vorprozessual entstandener Kosten;

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 8 W 200/06

    Kostenerstattung nach Rücknahme einer Verfügungsantrag: Notwendige Kosten der

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