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   BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10   

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https://dejure.org/2010,718
BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 228 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Gefährliche Körperverletzung; Einwilligung; ärztliche Heilbehandlung; Folgebehandlung; Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Außenseitermethoden (Chancen und Risiken der Behandlung; seltene Risiken; spezifischer Zusammenhang zwischen Behandlung und Komplikation; ...

  • lexetius.com

    StGB § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 228

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 1 StGB, § 227 StGB, § 228 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Chirurgen zur Patientenaufklärung über die Absicht zur Anwendung einer Außenseitermethode im Falle der Erforderlichkeit einer durchaus zu erwartenden Folgebehandlung

  • hensche.de

    Chefarzt

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Chirurgen zur Patientenaufklärung über die Absicht zur Anwendung einer Außenseitermethode im Falle der Erforderlichkeit einer durchaus zu erwartenden Folgebehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zitronensaft als Behandlungsfehler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • strafverteidigung-hamburg.com (Auszüge)

    Patientenaufklärung durch den Arzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Desinfektion mit Zitronensaft: BGH hebt Urteil gegen ehemaligen Chefarzt auf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nach der OP: Zitronensaft zur Wunddesinfektion?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Krankenhäuser - Herrscher über Leben und Tod (DER SPIEGEL 26/2007; 25.06.2007)

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der ärztliche Heileingriff als "Heilangriff" - die medizinische Außenseitermethode als gefährliche Körperverletzung (Dr. Sascha Ziemann / RiLG Dr. Jörg Ziethen; HRRS 10/2011, 394 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der Einwilligung bei ärztlichem Heileingriff und medizinischer Außenseitermethode (Prof. Dr. Mark A. Zöller; ZIS 2011, 173)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztliche Aufklärung über Außenseitermethode - "Zitronensaftfall"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Aufklärungspflicht vor einem ärztlichen Eingriff über Risiken von Außenseitermethoden einer Folgebehandlung

  • auw.de (Kurzanmerkung)

    Überraschende BGH-Entscheidung zur Aufklärungspflicht

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Zitronensaft-Fall und das Skalpell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1088
  • NStZ 2011, 343
  • NStZ 2011, 635 (Ls.)
  • NJ 2011, 218
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Im Rahmen der primär dem Arzt überlassenen Therapiewahl ist ihm zwar die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode (BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 - VI ZR 206/90, BGHZ 113, 297; Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 35/06, BGHZ 172, 254) nicht untersagt.
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Im Rahmen der primär dem Arzt überlassenen Therapiewahl ist ihm zwar die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode (BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 - VI ZR 206/90, BGHZ 113, 297; Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 35/06, BGHZ 172, 254) nicht untersagt.
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Nur so wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, MedR 1991, 85; Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Nur so wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 104/08

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Fußoperation

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    So kann etwa der Hinweis auf ein gegenüber dem Normalfall erhöhtes Wundinfektionsrisiko geboten sein (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2008 - 3 U 148/07, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. November 2008 - 12 U 104/08, VersR 2009, 1230).
  • BGH, 28.03.2008 - VI ZR 57/07

    Beurteilung eines Behandlungsfehlers anhand der Leitlinien von ärztlichen

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    In der neuen Hauptverhandlung wird insbesondere - unter Berücksichtigung zum Zeitpunkt der Erstoperation eventuell vorhandener ärztlicher Richtlinien und mit sachverständiger Hilfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. März 2008 - VI ZR 57/07, GesR 2008, 361) - möglichen (weiteren) Fehlern des Angeklagten bei Behandlung und Aufklärung der Patientin nachzugehen sein.
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Eine solche "Grundaufklärung" hat regelmäßig auch einen Hinweis auf das schwerste, möglicherweise in Betracht kommende Risiko zu beinhalten; eine exakte medizinische Beschreibung all dessen bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, NJW 1991, 2346).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    So ist etwa der Patient vor der Durchführung einer Nierenbeckenplastik darüber aufzuklären, dass die hiermit verbundene Gefahr einer Anastomoseinsuffizienz eine Nachoperation erforderlich machen kann, die mit zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit einen Nierenverlust zur Folge hat (BGH, Urteil vom 9. Juli 1996 - VI ZR 101/95, NJW 1996, 3073).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Ähnliches gilt vor der Entfernung einer Gallenblase, bei der mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Choledochusrevision vorzunehmen ist, die infolge der aggressiven Manipulation an den Gallenwegen in zwei Prozent der Fälle eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse auslöst (BGH, Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779).
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

  • OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07

    Zu den Voraussetzungen der Arzthaftung wegen der Infektion mit einem MRSA-Keim

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Insoweit ist es ständige Rechtsprechung, dass jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, unabhängig davon, ob diese lege artis durchgeführt wurde und erfolgreich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rdnr. 9 bei juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 ­ 4 StR 549/06 ­ Rdnr. 16 bei juris; BGH, Urteil vom 28. November 1957 ­ 4 StR 525/57 ­ Rdnr. 5 bei juris; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 223, Rdnr. 17 m.w.N.).

    Nur durch die gebotene Aufklärung wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

    Einer exakten medizinischen Beschreibung all dessen bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Dies führt zu der Bewertung des Eingriffs als Körperverletzung (vgl. BGHSt aaO S. 309; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10, NJW 2011, 1088, 1089, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt; BGH, Urteile vom 25. September 1990 19 20 21 - 5 StR 342/90 - und 5. Juli 2007 - 4 StR 549/06, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 2 und 8).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    175 1a) Die mit den Behandlungen verbundenen körperlichen Eingriffe erfüllen jeweils den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB), ohne dass es darauf ankäme, ob sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden und zu dem von dem Patienten gewünschten Erfolg geführt haben (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088).

    177 (1) Die Wirksamkeit der Einwilligung in eine mit einem körperlichen Eingriff verbundene ärztliche Behandlungsmaßnahme setzte nach der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs eine Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen voraus (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - a.a.O.).

    Hierzu passt, dass auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Sachverhalt mit unzureichender Patientenaufklärung zu dem Ergebnis gelangte, der angeklagte Arzt habe sich durch die Vornahme einer nicht durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigten Operation einer " gefährlichen " - mithin notwendigerweise auch vorsätzlichen - Körperverletzung schuldig gemacht (Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088 [1090] Rn. 17).

  • LG München II, 01.03.2023 - 1 O 227/21

    Unzureichende Aufklärung bei komplizierter Zahn-OP (Wurzelspitzenresektion)

    Nur so wird sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (BGH NJW 1989, 1533; 2011, 1088 ff.).

    Vielmehr ergibt sich schon aus der Menschenwürde (Art. 1 I GG), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (§ 2 II GG), dass der Patient die Dispositionsmacht über seine körperliche Integrität hat (BGH NJW 2011, 1088 ff.).

    die Schwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung mitbestimmend (BGH NJW 2009, 1209 f.; 2011, 375; 2011, 1088 ff.; von Pentz MedR 2017, 437 (439) mwN).

    in Bezug auf Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen nimmt in dem Maße zu, in dem der Dringlichkeitsgrad des medizinischen Eingriffs und seine Heilungsaussicht abnehmen und umgekehrt (BGH NJW 2011, 1088 ff.; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 41812).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2019 - 1 Ws 233/19

    Einziehung von Wertersatz beim Drittbeteiligten

    Ferner bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass bei den - zum Teil im Zusammenwirken mit anderen Personen begangenen - Taten eine nicht mehr gegenständlich vorhandene Beute im Gesamtwert von 1 Euro erzielt wurde (zur Schadensberechnung vgl. Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 5. April 2019, Bl. 927 d. A.) und dass der Angeklagte hieran zunächst in voller Höhe wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt erlangt hat, so dass bezogen auf den Gesamtwert der Beute in seiner Person die Voraussetzungen einer Einziehung von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB erfüllt wären (zur gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Mittäter im Einziehungsrecht vgl. BGH NStZ 2011, 343 und NStZ 2012, 382; Eser/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage 2019, § 73 Rdn. 22; Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 73 Rdn. 29, 30).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12

    Arzthaftung: Reichweite und Grenzen der ärztlichen Risikoaufklärung im Falle

    Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).
  • LG München II, 22.09.2020 - 1 O 4890/17

    Einwilligung in Kreuzbandoperation bei 16jähriger Patientin

    Dabei führt der Bundesgerichtshof aus - was dem Sachverständigen nach Kenntnis der Kammer bekannt ist -, dass die Erforderlichkeit der Aufklärung bei einem spezifisch mit der Therapie verbundenen Risiko nicht davon abhängt, wie oft das Risiko zu einer Komplikation führt ("Komplikations- oder Risikodichte"; vgl. BGH NJW 2009, 1209 f.; NJW 2011, 375; NJW 2011, 1088 ff.).
  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das

    Er muss daher "im Großen und Ganzen" über die Chancen und Risiken der Behandlung aufgeklärt werden (BGH GesR 2011, 237, 238; GesR 2006, 411, 412; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 834, S. 204).
  • LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (std. Rechtsprechung, vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 340, 341; BGH, NStZ 2011, 343 f. m.w.N.).
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