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   BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15   

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https://dejure.org/2015,44792
BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15 (https://dejure.org/2015,44792)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2015 - 2 StR 468/15 (https://dejure.org/2015,44792)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 468/15 (https://dejure.org/2015,44792)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 249 StGB; § 244 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz: vorgestellter Unrechtsgehalt, kein ausreichender Vorsatz bei vorgestelltem Wohnungseinbruchsdiebstahl)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB, §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Beihilfe zur räuberischen Erpressung durch Auswertung von Wortprotokollen einer Telefonüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Beihilfe zur räuberischen Erpressung durch Auswertung von Wortprotokollen einer Telefonüberwachung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Annahme einer Beihilfe zur räuberischen Erpressung durch Auswertung von Wortprotokollen einer Telefonüberwachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe - zum Raub statt Diebstahl

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
    Zwar ist allein eine andere rechtliche Einordnung der Haupttat unschädlich, sofern die vorgestellte Haupttat in ihrem Unrechtsgehalt von der tatsächlich begangenen nicht gänzlich abweicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ-RR 2011, 177).
  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
    Vom Gehilfenvorsatz ist deshalb ohne weiteres mitumfasst, wenn die Haupttäter zwischen Raub und räuberischer Erpressung wechseln (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
    Demgegenüber können einem Gehilfen aber nicht ohne weiteres qualifizierende Merkmale (etwa nach § 250 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337); ebenso wenig ein Raub, wenn nur ein Einbruchsdiebstahl gemäß den §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB geplant war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66 f.; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 27, Rn. 62).
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
    Demgegenüber können einem Gehilfen aber nicht ohne weiteres qualifizierende Merkmale (etwa nach § 250 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337); ebenso wenig ein Raub, wenn nur ein Einbruchsdiebstahl gemäß den §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB geplant war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66 f.; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 27, Rn. 62).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Eine andere rechtliche Einordnung der Haupttat durch den Gehilfen ist für die Vorsatzfeststellung nur dann unerheblich, wenn es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 2 StR 302/21; vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 468/15; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10; a.A. SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 27 Rn. 35).
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