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   BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16   

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https://dejure.org/2016,48389
BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16 (https://dejure.org/2016,48389)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2016 - III ZR 197/16 (https://dejure.org/2016,48389)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - III ZR 197/16 (https://dejure.org/2016,48389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Notwendiger hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Notwendiger hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AEUV Art. 267
    Notwendiger hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2598/15

    Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 18. Februar 2016 - 1 U 2598/15 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16
    Die Voraussetzungen einer unionsrechtlichen Staatshaftung ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z.B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16
    Die Voraussetzungen einer unionsrechtlichen Staatshaftung ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z.B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16
    Die Revision ist auch nicht deshalb wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, weil im Revisionsverfahren eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV notwendig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14, juris Rn. 13 mwN).
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