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   BGH, 22.12.2016 - III ZR 198/16   

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https://dejure.org/2016,49785
BGH, 22.12.2016 - III ZR 198/16 (https://dejure.org/2016,49785)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2016 - III ZR 198/16 (https://dejure.org/2016,49785)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - III ZR 198/16 (https://dejure.org/2016,49785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 267 AEUV, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; AEUV Art. 267
    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 198/16
    Sie ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z. B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 198/16
    Sie ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z. B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2597/15

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 198/16
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 18. Februar 2016 - 1 U 2597/15 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 19 U 1476/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Soweit der Kläger erstinstanzlich behauptet hat, der streitgegenständliche Motor des Typs EA 288 (EU 6 plus) sei wie die Motoren des Typs EA 189 mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die das Abgasverhalten bzw. den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand anders steuert als im Straßenverkehr, ist dieser Sachvortrag - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - als Behauptung ins Blaue hinein zu bewerten und daher unbeachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2020, Az. VIII ZR 385/18, juris, Beschluss vom 28.01.2020, Az. ZR 57/19, juris, Beschluss vom 14.01.2020, Az. VI ZR 97/19, juris, und Urteil vom 07.02.2019, Az. III ZR 198/16, juris).
  • OLG Hamm, 14.09.2021 - 19 U 1490/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288

    Soweit der Kläger behauptet, der streitgegenständliche Motor des Typs EA 288 (EU 6) sei wie die Motoren des Typs EA 189 mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die das Abgasverhalten bzw. den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand anders steuert als im Straßenverkehr, ist dieser Sachvortrag - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - als Behauptung ins Blaue hinein zu bewerten und daher unbeachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2020, Az. VIII ZR 385/18, juris, Beschluss vom 28.01.2020, Az. ZR 57/19, juris, Beschluss vom 14.01.2020, Az. VI ZR 97/19, juris, und Urteil vom 07.02.2019, Az. III ZR 198/16, juris).
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