Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2016 - III ZR 196/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49800
BGH, 22.12.2016 - III ZR 196/16 (https://dejure.org/2016,49800)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2016 - III ZR 196/16 (https://dejure.org/2016,49800)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - III ZR 196/16 (https://dejure.org/2016,49800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,49800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 267 AEUV, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; AEUV Art. 267
    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Unionsrechtliche Hinwirkungspflicht zur Beseitigung unionsrechtswidrigen autonomen Rechts internationaler Organisationen; Offenkundiger Verstoß der Versorgungsordnung des Europäischen Patentamtes gegen das Gemeinschaftsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 196/16
    Sie ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z. B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 196/16
    Sie ergeben sich, soweit sie vorliegend von Bedeutung sind, ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, so dass die richtige, ohnedies den nationalen Gerichten obliegende Anwendung dieser Voraussetzungen im Einzelfall (z. B. Senatsurteil vom 16. April 2015 - III ZR 333/13, BGHZ 205, 63 Rn. 46 mwN) - vorliegend im Sinne einer Verneinung der Haftung - derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum mehr bleibt (acte clair; vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13, BGHZ 201, 11, Rn. 29 mwN).
  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2599/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - III ZR 196/16
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 18. Februar 2016 - 1 U 2599/15 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht