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   BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22   

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BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22 (https://dejure.org/2022,42476)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2022 - 4 StR 182/22 (https://dejure.org/2022,42476)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 4 StR 182/22 (https://dejure.org/2022,42476)
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  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 173/09

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters trotz bereits

    Auszug aus BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22
    Denn ein Anfechtungsgegner leistet gegenüber dem Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Hauptforderung, sondern auf eine eigene, auf dem Anfechtungsgesetz beruhende Schuld (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 173/09, NJW-RR 2013, 419 Rn. 16; Weinland, aaO, § 2 Rn. 7; § 11 Rn. 4 ff. mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 2 StR 316/18

    Einziehung des Wertes des durch die Betrugstaten Erlangten als Taterträge

    Auszug aus BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22
    Sie haben - jedenfalls nach den hier gegebenen Umständen - aber auch nicht dazu geführt, dass dieser Anspruch nunmehr im Wege einer Drittleistung gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB zum Erlöschen gebracht wurde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19, wistra 2021, 22, 24 Rn. 30; Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 StR 316/18, NZWiSt 2019, 119; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 73e Rn. 4b mwN).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22
    Die Strafkammer hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass der erfolgte Ausgleich des Schadens durch die Versicherung der geschädigten Bank nicht zu einem Erlöschen des Anspruchs gegen die Angeklagten, sondern nur zu dessen Übergang auf die Versicherung nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Auszug aus BGH, 22.12.2022 - 4 StR 182/22
    Sie haben - jedenfalls nach den hier gegebenen Umständen - aber auch nicht dazu geführt, dass dieser Anspruch nunmehr im Wege einer Drittleistung gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB zum Erlöschen gebracht wurde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19, wistra 2021, 22, 24 Rn. 30; Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 StR 316/18, NZWiSt 2019, 119; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 73e Rn. 4b mwN).
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