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   BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67   

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https://dejure.org/1970,612
BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67 (https://dejure.org/1970,612)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1970 - V ZR 2/67 (https://dejure.org/1970,612)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - V ZR 2/67 (https://dejure.org/1970,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme von bestehenden Dienstbarkeiten bei der Veräußerung eines Grundstücks - Duldung eines Zugangs als Notweg für ein Grundstück - Wiederherstellung des beeinträchtigten Besitzstandes durch Vornahme störender Handlungen - Anforderungen für die Unterlassung der ...

  • archive.org PDF

    § 33 ZPO; §§ 863, 917, 918 BGB
    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 166
  • NJW 1970, 707
  • MDR 1970, 403
  • DNotZ 1970, 410
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1953 - V ZR 77/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67
    Der daraus sich ergebende Zusammenhang zwischen einem Teil der Klagebegründung und den Ziel der Widerklage ist - vorbehaltlich der noch zu erörternden Besonderheiten des Besitzchutzes - auch rechtlicher Art. Offenbleiben kann daher, ob für die Anwendung des § 33 ZPO auch ein Zusammenhang nur tatsächlicher Art genügt (so Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 99 II 2 c S. 482, wonach die Fassung dieser Vorschrift in beabsichtigtem Gegensatz steht zu der - auf das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs abstellenden - Vorschrift des § 145 Abs. 2 ZPO; Wieczorek, ZPO § 33 Anm. E I; Staudinger/Seuffert, BGB 11. Aufl. § 863 Nr. 4; anders die herrschende Meinung, vgl. RGZ 11, 423; Stein/Jonas a.a.O. Anm., V 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 33 Anm, 2 B; Zöller, ZPO 10. Aufl. § 33 Anm. 3; die Vertreter dieser einen rechtlichen Zusammenhang fordernden Auffassung legen diesen Begriff jedoch im allgemeinen weitherzig aus und lassen die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zusammenhangs weitgehend zu; zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1).
  • RG, 15.03.1884 - I 29/84

    Auslegung des Wortes "Zusammenhang" nach § 33 Zivilprozessordnung

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67
    Der daraus sich ergebende Zusammenhang zwischen einem Teil der Klagebegründung und den Ziel der Widerklage ist - vorbehaltlich der noch zu erörternden Besonderheiten des Besitzchutzes - auch rechtlicher Art. Offenbleiben kann daher, ob für die Anwendung des § 33 ZPO auch ein Zusammenhang nur tatsächlicher Art genügt (so Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 99 II 2 c S. 482, wonach die Fassung dieser Vorschrift in beabsichtigtem Gegensatz steht zu der - auf das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs abstellenden - Vorschrift des § 145 Abs. 2 ZPO; Wieczorek, ZPO § 33 Anm. E I; Staudinger/Seuffert, BGB 11. Aufl. § 863 Nr. 4; anders die herrschende Meinung, vgl. RGZ 11, 423; Stein/Jonas a.a.O. Anm., V 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 33 Anm, 2 B; Zöller, ZPO 10. Aufl. § 33 Anm. 3; die Vertreter dieser einen rechtlichen Zusammenhang fordernden Auffassung legen diesen Begriff jedoch im allgemeinen weitherzig aus und lassen die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zusammenhangs weitgehend zu; zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1).
  • RG, 28.05.1889 - III 53. 54/89

    Ist gegen die Besitzklage die Widerklage zulässig, durch welche das Recht selbst

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67
    Der Zulassung einer sogenannten petitorischen Widerklage gegenüber einer Besitzschutzklage stehen hiernach keine durchgreifenden Bedenken entgegen (so auch Soergel/Mühl a.a.O. § 863 Nr. 4; Staudinger/Seuffert a.a.O. § 863 Nr. 4; BGB RGRK 11. Aufl. § 863 Anm. 4; Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 24 II 4 S, 103; jetzt auch Palandt, BGB 28. Aufl. § 863 Anm. 2; Stein/Jonas a.a.O. § 33 Anm. III 3 und V 3, Baumbach/Lauterbach a.a.O. § 33 Anm. 2 B a; v. Krosigk JW 1921, 732; a.A. RGZ 23, 396; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 19 Fußn. 14 S 59/60; Planck/Brodmann, BGB 5, Aufl. § 863 Anm. 4; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 40 IV 1 S. 742; für den Regelfall wohl auch Schneider, JR 1961, 367, 368 rechte Spalte; Rosenberg/Schwab a.a.O.; Wieczorek a.a.O. § 33 Anm. C III d 1).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Sind eine Besitzschutzklage (§ 861 BGB) und eine auf das Recht zum Besitz gestützte Widerklage des Eigentümers (§ 985 BGB) gleichzeitig entscheidungsreif und erscheint jede für sich begründet, so ist die Klage abzuweisen und der Widerklage stattzugeben (Ergänzung zu BGHZ 53, 166).

    In BGHZ 53, 166, 169 hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, daß sich weder aus § 33 ZPO, noch aus § 863 BGB durchgreifende Bedenken gegen die Zulässigkeit einer petitorischen Widerklage gegenüber einer Besitzschutzklage ergeben.

    Sinn dieser Einwendungsbeschränkung ist es, dem Besitzer die rasche Wiederherstellung seines durch verbotene Eigenmacht beeinträchtigten Besitzstandes zu ermöglichen; die gerichtliche Durchsetzung der Besitzschutzansprüche soll nicht dadurch verzögert werden können, daß zunächst über ein vom Beklagten geltend gemachtes Recht zum Besitz verhandelt und in einem möglicherweise langwierigen Verfahren Beweis erhoben wird (BGHZ 53, 166, 169 m.w. Nachw.).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Ein solcher Zusammenhang liegt nach herrschender Meinung dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung besteht, wobei dieser Begriff weit auszulegen ist (BGHZ 53, 166, 168).
  • KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18

    Einstweilige Verfügung: Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers

    Der Mieter muss sein Besitzrecht daher auch nicht im Wege der - auch im Besitzschutzverfahren jedenfalls in der Hauptsache zulässigen (BGHZ 53, 166, 168; ausf. Staudinger/Herrler, BGB (2018) § 863 Rz. 8 m.w.Nachw. und zuletzt Loyal, Petitorische Widerklage gegen eine Besitzklage?, ZfPW 2019, 356) - Widerklage nach § 33 ZPO geltend machen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2000 - 1 O 10086/96

    Voraussetzungen und Grenzen eines Notleitungsrechtes

    An diese Rechtslage sind auch die künftigen Eigentümer der beiden betroffenen Grundstücke Fl.Nr. ... und ... gebunden (Meisner/Ring/Götz, a.a.O., § 25/Rdnr. 28, S. 376, 377; MüKo-Säcker, a.a.O., § 917 BGB/Rdnr. 28; Dehner, a.a.O., S. 597; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 918 BGB/Rdnr. 2; BGHZ 53, S. 166).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76

    Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

    Das Berufungsgericht führt aus, der Beklagte habe durch verbotene Eigenmacht die Klägerin im Besitz gestört (§ 858 BGB), gleichwohl bestehe kein Besitzschutzanspruch der Klägerin nach § 862 Abs. 1 BGB, weil sie aufgrund der zulässigerweise erhobenen (vgl. BGHZ 53, 166), nun gleichzeitig entscheidungsreifen Widerklage zur Duldung des Kanals verurteilt werden müsse (§ 30 Abs. 1 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes).

    Zutreffend hält das Berufungsgericht die Widerklage für zulässig (BGHZ 53, 166).

    Verfahrensrechtlich gesehen soll dazu die gerichtliche Durchsetzung der Besitzschutzansprüche nicht dadurch verzögert werden, daß in einem möglicherweise langwierigen Verfahren über das Recht zum Besitz oder zur Besitzstörung verhandelt und Beweis erhoben wird, soweit es nicht um den Ausschluß der verbotenen Eigenmacht geht (vgl. BGHZ 53, 166, 169 m.w. Nachw.).

  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72

    Verweigerung der Zahlung unter Berufung auf Mängel des Hauses - Anforderungen an

    Die verfahrensrechtliche Verbindung dieses eigentumsrechtlichen Herausgabeanspruchs mit dem besitzrechtlichen im Weg von Hilfs- und Hauptantrag begegnet keinen Bedenken; insbesondere stellt § 863 BGB einer solchen Verbindung auf der Klägerseite ebensowenig entgegen wie einer Verbindung dadurch, daß der Beklagte gegen eine Besitzschutzklage eine petitorische Widerklage erhebt (BGHZ 53, 166); denn soweit die im Interesse des Klägers vom Gesetz begünstigte Beschleunigung der Entscheidung über die Besitzschutzklage durch die Verbindung mit der petitorischen Klage beeinträchtigt wird, liegt das am eigenen Verhalten des Klägers selbst und ist deshalb unbedenklich, zumal es der Kläger jederzeit in der Hand hat, den Hilfsklaggrund wieder fallen zu lassen.
  • OLG Hamm, 07.04.2014 - 5 U 117/13

    Kosten der Verlegung einer langjährig genutzten Notwegzufahrt

    Das Notwegrecht wird also auf das bisherige Verbindungsgrundstück, sofern dieses rechtlich und tatsächlich die Verbindung ermöglicht, konkretisiert und gegenüber Grundstücken anderer Nachbarn ausgeschlossen (vgl. BGHZ 53, 166 und Palandt-Bassenge, 72. Aufl. 2013, § 918 BGB, Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

    Ein solcher Zusammenhang liegt dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung besteht, wobei dieser Begriff weit auszulegen ist (vgl. BGHZ 53, 166, 168; BGH NJW 2002, 2182, 2184; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 ZPO, Rdn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06

    Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am

    Dies ergebe sich aus BGHZ 53, 166.
  • LG Dortmund, 24.04.2008 - 12 O 216/06
    Ausreichend ist insoweit, dass zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist (BGH NJW 70, 707).
  • OLG München, 16.10.1998 - 21 U 2489/98

    Anspruch eines Miterben auf Herausgabe an Erbengemeinschaft; Lebzeitiges

  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

  • VG Greifswald, 07.07.2016 - 3 A 780/14

    Straßenausbaubeitrag für gefangenes Hinterliegergrundstück

  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - 3 W 101/76

    Wohnungseigentum

  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20

    Notwegerecht bezüglich eines Nachbargrundstücks; Zahlung einer Notwegerente;

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 17 U 22/03
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