Rechtsprechung
BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 276
- StV 1997, 303
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der …
Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276;… Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38). - BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung …
Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303). - BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …
Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (…BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).