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BGH, 23.01.1997 - 5 StR 638/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verhängung einer einheitlichen Sanktion bei Gesamtstrafenbildung von als Heranwachsendem und Erwachsenem begangenen Taten - Verzicht auf Einbeziehung schon abgeurteilter Taten aus erzieherischen Gründen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 32
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 345
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 06.04.1998 - 2 Ws 73/98 Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hatte teilweise Erfolg; durch Beschluß des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1997 (5 StR 638/96) wurde auf das Rechtsmittel hin das eingangs näher aufgeführte Urteil des Landgerichts Neuruppin im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben, während die weitergehende Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen wurde.