Rechtsprechung
BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00 |
Luxemburger Beratungsgeschäfte
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, jdf. keine "greifbare Gesetzeswidrigkeit" einer OLG-Entscheidung (vgl. § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>), die eine Gerichtsstandsbestimmung ablehnt, nachdem das erste Gericht die internationale Zuständigkeit (nach Art. 2, 14 EuGVÜ) und das zweite Gericht (hier das Kammergericht in «Luxemburger Beratungsgeschäfte [KG]») die örtliche Zuständigkeit verneint hat
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gesetzwidrigkeit - Gericht - Verneinung der örtlichen Zuständigkeit - Verneinung der deutschen internationalen Zuständigkeit
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der deutschen internationalen Zuständigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1285
- WM 2001, 829
- JR 2002, 22
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Schleswig, 29.01.1997 - 5 W 47/96
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Der im Beschwerdeverfahren ergangene Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 29. Januar 1997 (5 W 47/96) ist veröffentlicht in WM 1997, 991. - BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95
Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt das im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 131, 185, 188). - KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 7.4.1999 - 19 O 495/98) und das Kammergericht (Beschl. v. 13.1.2000 - 19 W 5398/99) haben die Auffassung vertreten, das Landgericht Berlin sei jedenfalls nicht örtlich zuständig.
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Ob das Oberlandesgericht das Vorliegen der Voraussetzungen von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO der Sache nach zu Recht verneint hat, wäre im vorliegenden Zusammenhang allenfalls dann von Bedeutung, wenn die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts in eklatantem Widerspruch zu Wortlaut und Zweck der genannten Vorschrift stünde und eine Gesetzesanwendung zur Folge hätte, die der Gesetzgeber ersichtlich ausschließen wollte (vgl. BGHZ 119, 372, 374). - BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 16/97
Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Prozeßkostenhilfe für die …
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Eine Kostenentscheidung war im Hinblick auf § 118 Abs. 1 Satz 4 und § 127 Abs. 4 ZPO nicht veranlaßt (vgl. BGH, Beschl. v. 21.7.1997 - AnwZ (B) 16/97, BRAK-Mitt. 1997, 253). - OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung
Auszug aus BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00
Das Oberlandesgericht Schleswig hat diesen Antrag mit Beschluß vom 10. März 2000 (veröffentlicht in JZ 2000, 793 m. Anm. Mankowski) abgelehnt mit der Begründung, es fehle an einem Kompetenzkonflikt über die örtliche, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit.
- BGH, 28.01.2003 - X ZB 31/02
Anfechtung der Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach das im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit gleichwohl in Betracht kam (vgl. Sen.Beschl. v. 23.01.2001 - X ZB 7/00, NJW 2001, 1285; BGHZ 131, 185, 188; 119, 372, 374; 109, 41, 43 m.w.N.), ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887, 1902 ff.) überholt. - BGH, 13.06.2001 - V ZB 18/01
Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung
Dieses setzt voraus, daß die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (s. nur BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374; Senat, BGHZ 131, 185, 188; BGH, Beschl. v. 23. Januar 2001, X ZB 7/00, NJW 2001, 1285). - OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Betreuungsrecht
Nicht jede unrichtige Entscheidung ist "greifbar gesetzwidrig", sondern nur eine solche, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 2001, 1285).