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   BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06   

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BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06 (https://dejure.org/2008,1811)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - IV ZR 169/06 (https://dejure.org/2008,1811)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - IV ZR 169/06 (https://dejure.org/2008,1811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von zwei Klauseln zur Bedingungsanpassung in der privaten Krankenversicherung; Möglichkeit der Änderung von Versicherungsbedingungen durch den Versicherer zum Nachteil der Versicherungsnehmer als möglicherweise wirksamer Inhalt von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherungsverträge - Vertragsanpassungsklausel unwirksam

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 18 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d; ; MB/KK 94 § 18 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 18 Abs. 1 S. 1 d; MBKK 94 § 18 Abs. 4
    Klauseln über Bedingungsänderung wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Auslegungszweifeln sind unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 94 § 18 Abs. 1 S. 1 lit. d, Abs. 4
    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung von Versicherungsbedingungen in der Krankenversicherung zum Zwecke der Anpassung an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder der Beseitigung von Auslegungszweifeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krankenversicherungsvertrag: Erlaubnis zur Änderung der Klauseln unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 834
  • MDR 2008, 565
  • VersR 2008, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 130/06

    Zulässigkeit der Änderung von Krankenversicherungsbedingungen; Prüfung im

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06
    Über die von § 178g Abs. 3 VVG gezogenen Grenzen hinaus kann der Versicherer seine Krankenversicherungsbedingungen aber nicht wirksam zum Nachteil der Versicherungsnehmer ändern (§ 178o VVG, Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 130/06 - Tz. 12 a.E. und - IV ZR 144/06 - Tz. 15 a.E.).

    Abgesehen davon hat der Senat in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2007 (aaO) geklärt, dass der Versicherer zu einer Änderung der Krankenversicherungsbedingungen nach § 178g Abs. 3 VVG nicht allein deswegen berechtigt ist, weil eine Klausel von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06
    Mit Recht nimmt das Berufungsgericht an, dass sich aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 123, 83, 85) die Bedeutung der streitigen Klausel unter Buchst. d nicht darin erschöpft, die unter Buchst. a als Grund für eine Veränderung der Versicherungsbedingungen genannte, nicht nur vorübergehende Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens zu konkretisieren.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06
    Im Übrigen hat der Senat bereits zu einer entsprechenden Anpassungsklausel in der Rechtsschutzversicherung entschieden (BGHZ 141, 153, 154 ff.), dass sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 BGB), weil er schlechter gestellt werden könnte, als er bei Abschluss des Vertrages stand.
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06

    Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2006, 1105 veröffentlicht ist, hält die angegriffenen Klauseln für unwirksam.
  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 144/06

    Zulässigkeit der Änderung von Krankenversicherungsbedingungen; Prüfung im

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06
    Über die von § 178g Abs. 3 VVG gezogenen Grenzen hinaus kann der Versicherer seine Krankenversicherungsbedingungen aber nicht wirksam zum Nachteil der Versicherungsnehmer ändern (§ 178o VVG, Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 130/06 - Tz. 12 a.E. und - IV ZR 144/06 - Tz. 15 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2022 - 12 U 240/21

    Prämienanpassung im Beitragsentlastungstarif zur substitutiven

    Die Änderung durch Ziffer 4 der Besonderen Bedingungen ist für den Versicherungsnehmer nachteilig, da hierdurch eine Änderungsbefugnis - bei Einführung einer neuen Sterbetafel - unabhängig von den in § 203 Abs. 2 VVG umschriebenen Voraussetzungen eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2008 - IV ZR 169/06, juris Rn. 8).
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