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   BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12   

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https://dejure.org/2013,4597
BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,4597)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - 1 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,4597)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,4597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 14 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 257c StPO
    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende Stellung); Betrug (Verknüpfung von Täuschung und Schaden; Aufhebung des Strafausspruchs bei fehlerhaft festgestelltem Schaden); Verständigung (Drucksituation durch erneute Invollzugsetzung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einer faktischen Geschäftsführerstellung des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Ablegung eines Geständnisses i.R.e. Verständigung i.S.d. § 257c StPO unter Einfluss einer erneuten Inhaftierung

  • rewis.io

    Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einer faktischen Geschäftsführerstellung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablegung eines Geständnisses i.R.e. Verständigung i.S.d. § 257c StPO unter Einfluss einer erneuten Inhaftierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der faktische Geschäftsführer im Strafverfahren - Das "wesentliche" Leiten einer Firma reicht nicht zur Annahme der faktischen Geschäftsführung aus

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für faktische Geschäftsführung müssen Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 695
  • NStZ-RR 2015, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    a) Gegen die Annahme, der Angeklagte habe lediglich wegen der Hoffnung gestanden, dann wieder frei zu kommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11), spricht schon die Feststellung in der Erklärung des Vorsitzenden zu den "(Gesprächen) unter Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ... Kammer", dass die "Frage einer erneuten Außervollzugsetzung des Haftbefehls ... nicht zur Diskussion (stand).".

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.

  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Ein im Rahmen einer Verständigung abgelegtes Geständnis ist ebenso zu überprüfen, wie jedes andere Geständnis (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83

    Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer -

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN).
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Die Verknüpfung von Täuschung und Vermögensverfügung wird nicht durch Gedanken aufgehoben, die der Getäuschte nicht gehabt hat, selbst wenn er sie - was hier offen bleiben kann - hätte haben können (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, MDR 1958, 139 f, zustimmend Dallinger aaO 140; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 15; vgl. auch Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 123 mwN).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Die Verknüpfung von Täuschung und Vermögensverfügung wird nicht durch Gedanken aufgehoben, die der Getäuschte nicht gehabt hat, selbst wenn er sie - was hier offen bleiben kann - hätte haben können (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, MDR 1958, 139 f, zustimmend Dallinger aaO 140; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 15; vgl. auch Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 123 mwN).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08

    Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten;

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Ist (ebenso wie die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs) der Schadenseintritt rechtsfehlerfrei festgestellt, nicht aber der Schadensumfang, so führt dies zur Bestätigung des Schuldspruchs, aber zur Aufhebung des Strafausspruchs (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08; zusammenfassend Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Gleiches gilt für die nicht tragfähig begründete Annahme, "gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen" in der Untersuchungshaft wirkten strafmildernd (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11 mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
    Fernliegende Möglichkeiten brauchen jedoch nicht erörtert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12).
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

  • BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83

    Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums -

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Um dem neuen Tatgericht eine umfassende Neubeurteilung zu ermöglichen, hebt der Senat die Feststellungen insgesamt auf, auch wenn diejenigen zur faktischen Geschäftsführerschaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12, wistra 2013, 272) für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffen sind.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Insbesondere ist aussagekräftig belegt, dass der Angeklagte gegenüber dem formellen Geschäftsführer, der sich ihm unterordnete und ihn als weisungsbefugt akzeptierte, eine beherrschende Stellung innehatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 31 ff. mwN).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    In diesem Fall muss dann jedoch der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben (BGH, Beschluss vom 23.01.2013, 1 StR 459/12, Rn. 33 - 34).
  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der in der Rechtsprechung mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83), "eine überragende Stellung" (BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82 Rn. 9, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 Rn. 7) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 34).
  • FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20

    Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der

    Im Übrigen war diesen, soweit ersichtlich, wie der Finanzverwaltung zunächst nicht bekannt, dass der Kläger lediglich als Strohmann tätig war, sodass der bloße Wegfall der rechtlichen Stellung als Geschäftsführer für die Strafgerichte nicht erheblich gewesen ist (vgl. zur Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers z.B. BGH, Beschluss vom 23.01.2013 1 StR 459/12, wistra 2013, 272).
  • AG Frankfurt/Oder, 12.03.2020 - 412 Cs 147/18
    Oder wie in der neueren Rechtsprechung in Strafsachen formuliert wird: Danach muss der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, was etwa mit "ein Übergewicht", "eine überragende Stellung" oder "das deutliche Übergewicht" umschrieben wird (BGH, Beschluss vom 23.01.2013, 1 StR 459/12, zitiert nach juris Rn. 33 und 34).
  • LG Münster, 20.05.2021 - 4 Ns 9/20
    Für die Frage, ob faktische Geschäftsführung vorliegt, wird als entscheidend angesehen, ob der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft über eine interne Einwirkung hinaus durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGH Beschl. v. 23.01.2013 - 2 StR 459/12 - = StraFo 2013, 260-261 = wistra 2013, 272-275; BGH Beschl. v. 18.12.2014 - 4 StR 323/14 - = wistra 2015, 151-152 = NZWiSt 2015, 142-143 = StV 2015, 442-443 = NStZ 2015, 470-471; BGH Beschl. v. 11.07.2019 - 1 StR 456/18 - = wistra 2020, 295-297; Steffek in: Kübler, Prütting, Bork, InsO, 79. Lieferung 03.2019, § 15a Inso Rn. 26 u. 34; Lehmkühler in: Kremer/Vallender/Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz, 97. Lieferung 2021, Kapitel 1 Insolvenzstraftaten F. Faktischer Geschäftsführer; Bittmann in: Bittmann, Praxishandbuch Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 11 III. 4. Rn. 54).
  • OLG Schleswig, 14.09.2018 - 2 Ss OWi 168/18

    Zur Geschäftsführertätigkeit im Sinne der §§ 8, 23 AEntG

    Zwar ist Geschäftsführer auch, wer ohne förmliche Bestellung die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt, wo- bei der Umstand, dass es daneben einen formal bestellten Ge- schäftsführer gibt, dem nicht entgegensteht (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 -, juris).
  • OLG Schleswig, 21.02.2018 - 1 Ss OWi 40/18
    Zwar ist Geschäftsführer auch, wer ohne förmliche Bestellung die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt, wobei der Umstand, dass es daneben einen formal bestellten Geschäftsführer gibt, dem nicht entgegensteht (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 ­ 1 StR 459/12 ­, juris).
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