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   BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12   

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https://dejure.org/2013,1337
BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12 (https://dejure.org/2013,1337)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12 (https://dejure.org/2013,1337)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 143/12 (https://dejure.org/2013,1337)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kautionsrückzahlungsanspruch gegen den ehemaligen Vermieter

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer haftet nach dem Verkauf für die Mietkaution?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kautionshaftung des Veräußerers

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Hausverkauf und Rückerstattung der Mietkaution durch Vermieter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veräußerer muss Kaution zurückzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veräußerer muss Kaution zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf eines Grundstücks - Verkäufer haftet für Mietkaution - Übertragung der Kaution auf Erwerber beseitigt nicht Vermieterhaftung aus § 566 a Satz 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Haftungsausschluss zu Gunsten des früheren Vermieters muss eindeutig sein! (IMR 2013, 132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 457
  • NZM 2013, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
    Denn die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB sind mit Rücksicht auf ihren Schutzzweck auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die - wie hier - im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97, NJW 2000, 2677 unter II 3 a mwN [zu § 1 ff. AGBG]).

    Ohne Bedeutung ist dabei auch, ob dem anderen Vertragspartner die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97, aaO mwN).

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
    Zwar ist der Mieter gemäß § 566a Satz 2 BGB grundsätzlich gehalten, zunächst den Erwerber als den gegenwärtigen Sicherungsnehmer und Mietvertragspartner in Anspruch zu nehmen, solange dies nicht aussichtslos erscheint (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 169 zu § 572 BGB aF; BT-Drucks. 14/4553, S. 63).
  • OLG Hamburg, 15.01.2018 - 3 U 220/16

    Privatärztliche Liquidation eines Chefarztes: Unzulässige Rechtsausübung bei der

    Insoweit ohne Bedeutung für die Annahme von AGB nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass dem Vertragspartner des Verwenders (hier: der Patientin) damit die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 457, 458, Tz. 17).
  • AG Hamburg, 31.07.2013 - 8a C 342/12

    Wahlarztvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer

    Für die Annahme Allgemeiner Geschäftsbedingungen spielt im Übrigen keine Rolle, ob es sich um eine Vertragsänderung oder eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (BGH, Urteil vom 23.01.2013 zum Az.: VIII ZR 143/12, Rn. 17).

    Ohne Bedeutung ist auch, ob dem anderen Vertragspartner die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 23.01.2013 zum Az.: VIII ZR 143/12 sowie BGH, Urteil vom 27.01.2000 zum Az.: I ZR 241/97).

  • LG Heidelberg, 30.11.2022 - 4 S 3/22

    Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer

    Für den Fall einer Stellvertretervereinbarung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 , juris, Rn. 21) abweichend von seiner Handhabung in mietrechtlichen Vereinbarungen (Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12 , juris, Rn. 17) entschieden, dass auch eine vorformulierte Vertragsbedingung ausgehandelt sein kann, wenn sie der Verwender als eine von mehreren Alternativen anbietet, zwischen denen der Vertragspartner die Wahl hat.
  • AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17

    Vergütungsanspruch (Honoraranspruch) aus einem Behandlungsvertrag

    Zu einer anderen Beurteilung führt auch nicht die von Beklagtenseite herangezogene Rechtsprechung des BGH in seinem Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 143/12, NJW-RR 2013, 457.
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