Rechtsprechung
BGH, 23.01.2014 - AK 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 129b StGB; § 116 StPO; § 120 StPO; § 121 StPO
Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ("DHKPC"); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Verhältnismäßigkeit; Fluchtgefahr) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung im Ausland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 129b
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung im Ausland - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Dauer der Untersuchungshaft bei terroristischen Vereinigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 214/10
Urteil gegen Führungskader der DHKP-C rechtskräftig
Auszug aus BGH, 23.01.2014 - AK 25/13
Die DHKPC stellt auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses insgesamt eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne von § 129b Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 214/10, BGHR StGB § 129b Vereinigung 1).
- BGH, 15.12.2022 - AK 45/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKPC erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13). - BGH, 23.08.2023 - AK 53/23
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; …
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13). - BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKPC erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13). - BGH, 15.12.2022 - AK 46/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKPC erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13).