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   BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13   

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BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 322 ZPO, § 631 BGB, §§ 631 ff BGB, § 641 BGB
    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage mangels einer prüfbaren Schlussrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer erneuten Klage bei vorheriger Abweisung einer Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtskräftig abgewiesene Klage auf Zahlugn des Werklohns mangels prüfbarer Schlussrechnung ist präjuduzielle Wirkung im Folgeprozess; § 322 ZPO

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage mangels einer prüfbaren Schlussrechnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 322
    Rechtskraftwirkung eines die Werklohnklage als derzeit unbegründet abweisenden Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322
    Möglichkeit einer erneuten Klage bei vorheriger Abweisung einer Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine nicht prüfbare Schlussrechnung - und die erneute Werklohnklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils im Hinblick auf eine erneute Klage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmer muss rechtkräftig festgestelltes Fehlen der Fällgkeit seiner Werklohnforderung gegen sich gelten lassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer muss rechtkräftig festgestelltes Fehlen der Fällgkeit seiner Werklohnforderung gegen sich gelten lassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess? (IBR 2014, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1306
  • MDR 2014, 337
  • NZBau 2014, 224
  • VersR 2015, 595
  • BauR 2014, 873
  • ZfBR 2014, 355
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, BauR 2011, 1846 Rn. 12 = NZBau 2011, 670).

    Das ist im Zivilprozess grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, aaO Rn. 13).

  • BGH, 09.04.2013 - VIII ZB 64/12

    Mietrechtsstreit: Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    Ob die von ihm erhobenen Rügen schlüssig oder auch nur vertretbar sind, ist ohne Belang (BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - VIII ZB 64/12, WuM 2013, 367 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    In der Zurückweisung der Berufung als unbegründet statt als unzulässig liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337); im Ergebnis bleibt es, was die Werklohnforderung betrifft, bei der Prozessabweisung durch das Landgericht, die durch die Entscheidung des Berufungsgerichts aus formellen Gründen bestätigt werden sollte.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

    Im Zivilprozessrecht führt eine - entsprechend den vorstehenden materiell-rechtlichen Grundsätzen - (nur) nicht prüfbare Schlussrechnung zur Abweisung einer (hier nicht gegebenen) Aktivklage (z.B. des Werkunternehmers) als (nur) " derzeit unbegründet ", die - im Sinne insoweit eingeschränkter Rechtskraft - den Vorbehalt (sei es im Tenor oder sei es zumindest in den Gründen) enthalten muss und damit die Möglichkeit einer erneuten Geltendmachung der Werklohnforderung mit einer dann (erstmals) prüffähigen Schlussrechnung begründet bzw. offenlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013, 3 U 102/13 mit Anm. Voit; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 239 mwN; Zöller-Vollkommer, 33. Auflage 2020, Vor § 322, Rn 57/58 mwN; Ingenstau/Korbion-Locher, a.a.O., § 14 Abs. 1 VOB/B, Rn 8 mwN).

    Daraus folgt indes zugleich, dass ein Urteil, mit dem die Aufrechnung des Werkunternehmers mit einer Restwerklohnforderung gegen die Klage des Auftraggebers auf Erstattung von überzahlten Abschlagszahlungen nur mangels (vorrangig zu prüfender) Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung zurückgewiesen wird, infolge der entsprechenden Ausführungen des Erstgerichts in den Urteilsgründen eben auch nur eingeschränkte Rechtskraft dahingehend entfaltet, dass dem beklagten Werkunternehmer die spätere aktive Geltendmachung seiner (dann ggf. erstmals prüffähig abgerechneten und damit fälligen) Restwerklohnforderung vorbehalten bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013, 3 U 102/13 mit Anm. Voit; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 239 mwN; Zöller-Vollkommer, a.a.O., Vor § 322, Rn 57/58 mwN; Ingenstau/Korbion-Locher, a.a.O., § 14 Abs. 1 VOB/B, Rn 8 mwN).

  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21

    Rechtskraft eines Urteils betreffend die Abweisung eine Klage wegen des fehlenden

    (1) Geklärt ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bei der Abweisung einer Zahlungsklage als derzeit unbegründet gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch gegen den Beklagten hatte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1898; BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

    (c) Soweit das Gericht des Vorprozesses bei einer Klageabweisung als zurzeit unbegründet wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen in den Entscheidungsgründen das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs - mit Ausnahme des Eintritts von aufschiebenden Bedingungen - bejaht hat, ist es dem Beklagten aufgrund der Rechtskraftwirkung dieses Urteils im Folgeprozess mithin verwehrt, Einwendungen und Einreden gegen das Bestehen des Anspruchs geltend zu machen, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. dem diesem entsprechenden Zeitpunkt des Vorprozesses entstanden sind (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

    Demnach ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Parteien spätestens Tatsachen vortragen können, über die das Gericht zu befinden hat und auf die es sein Urteil stützt; dies ist in der Regel der Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13, Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2022 - 13 U 630/21

    Abrechnung nach Aufwand: Besteller muss unwirtschaftliche Betriebsführung

    Das hat präjudizielle Wirkungen in dem Sinne, dass die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Prozess einer erneuten rechtlichen Würdigung nicht zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

    Mithin kann die Klägerin die Klage, gestützt auf einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess entstandenen Umstand, hier die erstellte Schlussrechnung, erneut erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 29 U 180/16

    Rechtskraftwirkung des eine Werklohnklage teils endgültig, teils als derzeit

    Eben diese Entscheidung erwächst indessen in Rechtskraft mit der Folge, dass der unterlegene Kläger eine zweite Klage zu derselben Forderung nur auf Tatsachen stützen kann, die nach dem Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetreten sein, die Fälligkeit nachträglich herbeigeführt haben sollen (vgl. BGH NJW 2014, 1306 f. [BGH 23.01.2014 - VII ZB 49/13] [Tz. 11]; NZBau 2011, 670 f. [BGH 28.07.2011 - VII ZR 180/10] [Tz. 12 f.]; WM 1989, 1897 ff. [BGH 06.10.1989 - V ZR 283/86] [Tz. 17]; BGHZ 143, 169, 172).

    Eben diese Entscheidung erwächst indessen in Rechtskraft mit der Folge, dass der unterlegene Kläger eine zweite Klage zu derselben Forderung nur auf Tatsachen stützen kann, die nach dem Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetreten sein, die Fälligkeit nachträglich herbeigeführt haben sollen (vgl. BGH NJW 2014, 1306 f. [BGH 23.01.2014 - VII ZB 49/13] [Tz. 11]; NZBau 2011, 670 f. [BGH 28.07.2011 - VII ZR 180/10] [Tz. 12 f.]; WM 1989, 1897 ff. [BGH 06.10.1989 - V ZR 283/86] [Tz. 17]; BGHZ 143, 169, 172).

  • BGH, 25.04.2023 - VIII ZR 184/21

    Einordnung einer Wohnung als preisgebundener oder preisfreier Wohnraum

    Eine solche Entscheidung verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot, weil dadurch die Wirkungen der Rechtskraft des angefochtenen Urteils nicht zum Nachteil des Revisionsführers verändert werden, da es im Ergebnis bei der Entscheidung des Erstgerichts bleibt (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337 f.; vom 19. November 2020 - I ZR 110/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 14).
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 214/16

    Zurückweisung einer Revision mangels Erfolgsaussicht

    Ob dies der Fall ist, kann vorliegend vom Senat mangels unstreitigen Parteivorbringens zu den maßgeblichen Tatsachen nicht festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 273/14, NJW-RR 2017, 676 Rn. 44 m.w.N.; zum Vortrag in einem etwaigen nachfolgenden Prozess vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, VersR 2015, 595 Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 25.02.2020 - 9 U 18/18

    Schadenersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung

    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden" (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 13 U 45/16

    Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung als (nur) "derzeit unbegründet" im

    Die als derzeit unbegründet abgewiesene Klage kann mit Aussicht auf Erfolg wiederholt werden, wenn die fehlende materielle Voraussetzung später eintritt (BGH, Urt. v. 23.01.2014, NJW 2014, 1306, 1307 [BGH 23.01.2014 - VII ZB 49/13] ; Urt. v. 04.05.2000, MDR 2000, 966, 967 [BGH 04.05.2000 - VII ZR 53/99] ; Musielak/Voit, ZPO, 14. A. 2014, § 322 Rn. 51; BeckOK ZPO/Gruber, § 322 Rn. 45).
  • OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materieller Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Beschluss vom 23.01.2014, Az.: VII ZB 49/13 in NJW 2014, 1306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2017, Az.: 29 U 180/16 in IBR 2017, 418).
  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf

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