Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2161
BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18 (https://dejure.org/2019,2161)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 StR 556/18 (https://dejure.org/2019,2161)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 StR 556/18 (https://dejure.org/2019,2161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,2161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

    Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15

    Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzulegen, weil er nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, da mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht