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   BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18   

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https://dejure.org/2019,2548
BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18 (https://dejure.org/2019,2548)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - VII ZB 43/18 (https://dejure.org/2019,2548)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 (https://dejure.org/2019,2548)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Beruhen der Säumnis auf einem nicht zurechenbaren Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei auf dem Postweg verloren gegangenem fristgebundenen Schriftsatz

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Beruhen der Säumnis auf einem nicht zurechenbaren Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verlust eines Schriftstücks auf dem Postweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Beruhen der Säumnis auf einem nicht zurechenbaren Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz geht verloren: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz geht verloren: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag? (IBR 2019, 231)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 500
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.2017 - VII ZB 41/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anhörung des Rechtsanwalts bei angeblichem

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    aa) Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 14, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 Rn. 8, NJW-RR 2016, 1402; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 Rn. 14 m.w.N., NJW 2015, 3517).

    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch auch nach Fristablauf noch erläutert oder vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16 Rn. 7; Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 15, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13 Rn. 9, NJW 2014, 77).

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 Rn. 8 m.w.N., NJW 2009, 2379).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Angesichts der eingehenden, in sich geschlossenen Darstellung des Geschehensablaufs von der Erstellung des Schriftsatzes am 21. Februar 2018 bis zur abendlichen Postaufgabe in der anwaltlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sowie in der damit übereinstimmenden eidesstattlichen Versicherung der Kanzleimitarbeiterin durfte das Berufungsgericht jedenfalls nicht ohne ausdrücklichen Hinweis von ungenügenden Angaben zu den Umständen der Postaufgabe ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09 Rn. 11, MDR 2010, 648; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 Rn. 18 ff., NJW 2011, 458).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Angesichts der eingehenden, in sich geschlossenen Darstellung des Geschehensablaufs von der Erstellung des Schriftsatzes am 21. Februar 2018 bis zur abendlichen Postaufgabe in der anwaltlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sowie in der damit übereinstimmenden eidesstattlichen Versicherung der Kanzleimitarbeiterin durfte das Berufungsgericht jedenfalls nicht ohne ausdrücklichen Hinweis von ungenügenden Angaben zu den Umständen der Postaufgabe ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09 Rn. 11, MDR 2010, 648; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 Rn. 18 ff., NJW 2011, 458).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist insbesondere keine Sachlage gegeben, nach der ein Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO deshalb entbehrlich war, weil es an einem konkreten Vortrag insgesamt gefehlt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11 Rn. 12, NJW-RR 2012, 747; Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12 Rn. 12, MDR 2014, 422).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Denn die angefochtene Entscheidung verletzt den Beklagten in seinen Verfahrensgrundrechten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 Rn. 4, NJW-RR 2013, 1010).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch auch nach Fristablauf noch erläutert oder vervollständigt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16 Rn. 7; Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 15, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13 Rn. 9, NJW 2014, 77).
  • BGH, 26.11.2013 - II ZB 13/12

    Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei Erledigungsvermerk in der Handakte

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist insbesondere keine Sachlage gegeben, nach der ein Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO deshalb entbehrlich war, weil es an einem konkreten Vortrag insgesamt gefehlt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11 Rn. 12, NJW-RR 2012, 747; Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12 Rn. 12, MDR 2014, 422).
  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    aa) Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 14, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 Rn. 8, NJW-RR 2016, 1402; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 Rn. 14 m.w.N., NJW 2015, 3517).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18
    aa) Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 14, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 Rn. 8, NJW-RR 2016, 1402; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 Rn. 14 m.w.N., NJW 2015, 3517).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 40/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskiste als Bestandteil des

  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Erläuterung und Vervollständigung von erkennbar unklaren oder

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden und im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 7; vom 16. August 2016 - VI ZB 19/16, NJW 2016, 3312 Rn. 5; vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 10; vom 21. März 2019 - V ZB 97/18, NJW-RR 2019, 827 Rn. 20; jeweils mwN).
  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, juris Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 Rn. 8, NJW-RR 2019, 500; Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 Rn. 8, NJW-RR 2017, 253; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 28/10 Rn. 3, NJW-RR 2011, 790).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19

    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (Anschluss BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 10 mwN).

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    a) Zum einen ist es fraglich, ob der Klägervertreter am 4. Januar 2021 (am Tag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) aufgrund (gerichtsbekannter) pandemiebedingter Personalausfälle bei Postzustellern und - gerade im Rhein-Main Gebiet - verzögerter Postzustellungszeiten darauf hatte vertrauen dürfen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (so etwa BGH 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 - Rn. 10; 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

    Hier hatte es - wohl auch aus Sicht des Klägervertreters - konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er nicht mit den üblichen Postlaufzeiten rechnen durfte und die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründet war (vgl. dazu BGH 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    a) Zum einen ist es fraglich, ob der Klägervertreter am 4. Januar 2021 (am Tag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) aufgrund (gerichtsbekannter) pandemiebedingter Personalausfälle bei Postzustellern und - gerade im Rhein-Main Gebiet - verzögerter Postzustellungszeiten darauf hatte vertrauen dürfen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (so etwa BGH 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 - Rn. 10; 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

    Hier hatte es - wohl auch aus Sicht des Klägervertreters - konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er nicht mit den üblichen Postlaufzeiten rechnen durfte und die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründet war (vgl. dazu BGH 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZB 12/21

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung des restlichen Werklohns für

    Denn die angefochtene Entscheidung verletzt den Beklagten in seinen Verfahrensgrundrechten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 Rn. 8, NJW-RR 2019, 500; Beschluss vom 25. Februar 2021 - III ZB 34/20 Rn. 5, AnwBl 2021, 488).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer Partei hinsichtlich der

    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung - wie hier - nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen aber auch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, juris Rn. 13; Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, MDR 2019, 244 Rn. 7; Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16, NJW-RR 2016, 1022 Rn. 12; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 mwN).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (BGH Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - NJW-RR 2019, 500 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 24.04.2020 - 30 U 5/20
    Die Schilderung muss eine lückenlose Darstellung des Weges des konkreten Schriftstücks in den dafür vorgesehenen Postausgangskorb als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten enthalten und den hinreichend sicheren Schluss erlauben, dass das Schriftstück nach der Unterschrift durch den Prozessbevollmächtigten nur in das Ausgangsbehältnis gelangt sein konnte und nicht unterwegs liegen geblieben, verloren gegangen oder fehlgeleitet worden ist (BGH NJW-RR 2019, 952 Rn. 11; NJW-RR 2019, 500 Rn. 12; NJW-RR 2018, 445 Rn. 14 jew. m.w.N.).

    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen auch nach Fristablauf noch erläutert oder vervollständigt werden (vgl. BGH NJW-RR 2019, 500 Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 16.12.2021 - V ZB 34/21

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auf neue Tatsachen kann die Wiedereinsetzung nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO nicht gestützt werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 97/18, NJW-RR 2019, 827 Rn. 15 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7; Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 13); eine Ausnahme gilt nur bei erkennbar unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben (vgl. Rn. 16).
  • LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21

    Anforderungen an die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung Heilung eines

  • LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
  • OLG Rostock, 28.02.2020 - 3 U 41/19

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

  • BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • LAG Hessen, 31.12.2021 - 6 Sa 1370/20

    Anforderungen an das Dateiformat in elektronischer Form eingereichter

  • BGH, 05.05.2021 - VII ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Glaubhaftmachung des Abhandenkommens

  • OLG Hamm, 17.07.2020 - 30 U 60/20

    Ansprüche aus einer Bürgschaft; Unzulässigkeit einer Berufung; Antrag auf

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