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   BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17   

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https://dejure.org/2019,3578
BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17 (https://dejure.org/2019,3578)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - XII ZB 265/17 (https://dejure.org/2019,3578)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 (https://dejure.org/2019,3578)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG §§ 21, 25, 36; PStV § 35
    Folgen der Unklarheit des genauen Geburtsdatums bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums; Verweigerung einer Nachbeurkundung wegen ungeklärter Identität

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Standesamt darf bei einer Auslandgeburt die Beurkundung nicht allein wegen eines nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums ablehnen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums; Verweigerung einer Nachbeurkundung wegen ungeklärter Identität

  • rewis.io

    Personenstandssache: Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren genauen Geburtsdatums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 21 ; PStG § 25 ; PStG § 36 ; PStV § 35
    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums; Verweigerung einer Nachbeurkundung wegen ungeklärter Identität

  • rechtsportal.de

    PStG § 21 ; PStG § 25 ; PStG § 36 ; PStV § 35

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei unklarem Geburtsdatum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren genauen Geburtsdatums

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren genauen Geburtsdatums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz unbekannten Geburtsdatums - Beurkundung muss mit Zusatz über Unklarheit des Geburtsdatums versehen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 221, 1
  • NJW 2019, 933
  • MDR 2019, 425
  • FamRZ 2019, 614
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII C 112.65

    Bestimmung eines nicht feststellbaren Personenstands - Entziehung einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
    Das Verfahren kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingeleitet werden (vgl. BVerwGE 25, 109 = NJW 1967, 458; Gaaz/Bornhofen/Gaaz Personenstandsgesetz 4. Aufl. § 25 Rn. 9).

    Dass der Geburtsort des Betroffenen außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes liegt, dürfte eine Personenstandsbestimmung nicht hindern (vgl. § 25 Satz 3 PStG sowie VG Braunschweig StAZ 1980, 74; anders noch BVerwGE 25, 113 = NJW 1967, 458; BVerwGE 25, 109 = NJW 1967, 458 zu § 26 PStG aF).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII C 23.66

    Bestimmung eines fiktiven Geburtsortes

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
    Dass der Geburtsort des Betroffenen außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes liegt, dürfte eine Personenstandsbestimmung nicht hindern (vgl. § 25 Satz 3 PStG sowie VG Braunschweig StAZ 1980, 74; anders noch BVerwGE 25, 113 = NJW 1967, 458; BVerwGE 25, 109 = NJW 1967, 458 zu § 26 PStG aF).
  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
    Außer dem in § 35 Abs. 1 Satz 1 PStV aufgeführten Fehlen geeigneter Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes wird davon etwa auch der das Kind betreffende Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" erfasst, wenn Identität oder Namensführung der den Namen erteilenden Eltern nicht geklärt ist (vgl. KG StAZ 2018, 217).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 266/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
    Für zwei weitere Kinder sind vor dem Senat unter den Aktenzeichen XII ZB 266/17 und XII ZB 267/17 gleichgerichtete Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig.
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 267/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
    Für zwei weitere Kinder sind vor dem Senat unter den Aktenzeichen XII ZB 266/17 und XII ZB 267/17 gleichgerichtete Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig.
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 54 Abs. 1 PStG beweist diese Beurkundung die rechtliche Vaterschaft (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; OLG Hamm FamRZ 2018, 1036, 1037 mwN; vgl. auch Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. S. 357 ff.).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Denn dieser ist sowohl nach ukrainischem als auch nach deutschem Recht als rechtlicher Vater des Kindes anzusehen, was von der - insoweit nicht verfahrensgegenständlichen - Eintragung des Beteiligten zu 1 als Vater des Kindes im Geburtenregister bestätigt wird (§ 54 PStG; vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - juris Rn. 18 zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Insoweit ist der Sachverhalt anders gelagert als bei Findelkindern oder bei Kindern aus einer anonymen Geburt, zumal die Verwaltungsbehörde in diesen Fällen Ort und Tag der Geburt festsetzt und den Vornamen und den Familiennamen des Kindes bestimmt, wodurch die Kinder jedenfalls hinsichtlich der genannten Merkmale einen Identitätsnachweis erlangen (vgl. §§ 25 Satz 1 Halbs. 2, 24 Abs. 2 Satz 1 PStG; vgl. dazu auch Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 24, 32).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 391/19

    Beurkundung einer Namenserklärung im Fall des urkundlich nicht nachgewiesenen

    Ist der vom Elternteil zu führende Name nicht nachgewiesen, so ist im Geburtenregister als gewählter Geburtsname des Kindes der vom Elternteil tatsächlich geführte Name mit dem einschränkenden Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" zu beurkunden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17, BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614).

    Die Regelung in § 35 Abs. 1 PStV ist Ausdruck des sogenannten Annäherungsgrundsatzes, nach dem die erwiesenen Tatsachen eingetragen werden, während hinsichtlich der nicht belegten eintragungspflichtigen Tatsachen die Eigenangaben zu übernehmen und mit einem Zusatz zu versehen sind, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 20).

    Durch eine Beurkundung trotz verbleibender Unklarheiten wird in diesen Fällen neben dem staatlichen Ordnungsinteresse an der lückenlosen Registrierung feststehender Personenstandsfälle insbesondere auch dem Anspruch der Betroffenen auf Beurkundung Rechnung getragen, ohne dass zugleich dem Registereintrag eine über die vom Standesamt gewonnenen Erkenntnisse hinausgehende Beweiswirkung verliehen wird (Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 21).

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 451/19

    Variante der Geschlechtsentwicklung: Anwendbarkeit des § 45a PStG bei eindeutigen

    Vielmehr obliegt ihm nach § 9 PStG iVm § 5 PStV, wonach Eintragungen im Personenstandsregister erst vorgenommen werden dürfen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist, die Sachverhaltsermittlung (vgl. etwa Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 18).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der

    Demgegenüber hat die Eintragung im Geburtenregister zwar eine Beweisfunktion (§ 54 PStG; vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - juris Rn. 18 ff. zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), eine darüber hinausgehende (Bindungs-)Wirkung kommt ihr hingegen nicht zu.
  • OLG Hamburg, 05.03.2019 - 2 W 59/18

    Überzeugungsbildung für Eintragung einer Geburt und Transliteration

    § 5 PStV regelt deshalb, dass Eintragungen erst vorgenommen werden dürfen, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist (BGH v. 23.1.2019, XII ZB 265/17 Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2016 - I-3 Wx 87/16, StA 2017, 47).

    Erachtet das Standesamt nur einige einzutragende Tatsachen als erwiesen, andere hingegen nicht, so ist die Beurkundung nur insoweit vorzunehmen, soweit die Angaben erwiesen sind (BGH v. 23.1.2019, XII ZB 265/17 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2016 - I-3 Wx 87/16, StA 2017, 47).

    ist von der Möglichkeit des § 35 PstV Gebrauch zu machen und ein klarstellender Zusatz aufzunehmen (BGH v. 23.1.2019, XII ZB 265/17 Rn. 20).

    Lässt sich ein Personenstand auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten nicht feststellen und scheidet deswegen eine Beurkundung des Personenstandes aus, erfolgt die Eintragung in das Personenstandsregister über § 25 PStG (BGH v. 23.1.2019, XII ZB 265/17 Rn. 27).

    Das Feststellungsverfahren nach § 25 PStG ist gegenüber einer (eingeschränkten) Beurkundung nach § 36 PStG aber dann jedenfalls nicht vorrangig, wenn es nur einzelnen Personenstandsmerkmale nicht hinreichend festgestellt werden können (BGH v. 23.1.2019, XII ZB 265/17 Rn. 27).

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer

    Dementsprechend ist der Senat auch verfahren, wenn die Eintragung hinsichtlich einzelner Daten von dem Beurkundungsantrag nach § 36 PStG abweicht oder insoweit Einschränkungen hinsichtlich der Beweiskraft der Eintragung zu vermerken sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 32).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 155/20

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Flüchtlingseigenschaft eines

    Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 PStG beweist die Beurkundung im Geburtenregister die Geburt und die darüber gemachten näheren Angaben sowie die sonstigen Angaben über den Personenstand der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, wobei der Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 PStG zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 1 = FamRZ 2019, 614 Rn. 18 mwN).
  • OLG Bremen, 24.03.2023 - 1 W 1/23

    Nachweis der Identität gegenüber dem Standesamt durch ghanaischen Nationalpass;

    Außer dem in § 35 Abs. 1 Satz 1 PStV aufgeführten Fehlen geeigneter Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes wird davon etwa auch der das Kind betreffende Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" erfasst, wenn Identität oder Namensführung der den Namen erteilenden Eltern nicht geklärt ist (BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - XII ZB 265/17, juris Rn. 20, BGHZ 221, 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.11.2022 - 7 W 104/22, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21

    Berichtigung des Namens und Geburtsdatums; Indien; Umfang der Amtsermittlung;

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19

    Anfechtung einer Vaterschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 5 ZB 18.895

    Bestimmung eines nicht feststellbaren Personenstands

  • OLG Bremen, 05.04.2023 - 3 W 5/23

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingt vorausabgetretenen

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19

    Wirksamkeit einer Namensbestimmung bei ungeklärter Identität des Elternteils

  • OLG Brandenburg, 21.09.2021 - 7 W 77/21

    Zulässigkeit eines erläuternden Zusatzes hinsichtlich der Namensführung der

  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 7 W 104/22

    Beschwerde gegen einen Zusatz zu einem Geburtseintrag Ungeklärte Identität einer

  • LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 266/17
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 267/17
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