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   BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18   

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https://dejure.org/2019,2596
BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18 (https://dejure.org/2019,2596)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - XII ZB 397/18 (https://dejure.org/2019,2596)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 (https://dejure.org/2019,2596)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verneinung eines konkreten Betreuungsbedarfs bei Annahme einer "Unbetreubarkeit"; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit" aufgrund der Weigerung zu Aufnhame eines Kontaktes mit dem Betreuer; Erforderlichkeit einer Betreuung

  • rabüro.de

    Zur Ermittlung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betreuungsbedarf besteht, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann

  • Wolters Kluwer

    Verneinung eines konkreten Betreuungsbedarfs bei Annahme einer "Unbetreubarkeit"; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit" aufgrund der Weigerung zu Aufnhame eines Kontaktes mit dem Betreuer; Erforderlichkeit einer Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsbedarf, Aufgabenkreis, Kontaktverweigerung, Unbetreubarkeit, Erforderlichkeit der Betreuung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 26 ; FamFG § 280 ; BGB § 1896 Abs. 2
    Verneinung eines konkreten Betreuungsbedarfs bei Annahme einer "Unbetreubarkeit"; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit" aufgrund der Weigerung zu Aufnhame eines Kontaktes mit dem Betreuer; Erforderlichkeit einer Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsbedarf für einen bestimmten Aufgabenkreis bei "Unbetreubarkeit"

  • famrz.de (Kurzinformation)

    "Unbetreubarkeit": Handlungsbedarf für Aufgabenkreis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreuungsanordnung trotz "Unbetreubarkeit"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1153
  • MDR 2019, 350
  • FamRZ 2019, 638
  • Rpfleger 2019, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).

    Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12).

    Davon kann im Einzelfall ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13).

    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).

    Gegebenenfalls ist auch ein Betreuerwechsel erforderlich, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18
    Danach liegt auch insoweit ein bestehender Betreuungsbedarf auf der Hand, zumal dafür nicht zwingend das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs erforderlich ist, sondern es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 9).
  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 167/18

    Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18
    Soweit der Betroffene zur Einleitung und Durchführung der notwendigen Entschuldungsmaßnahmen krankheitsbedingt nicht selbst in der Lage ist, bedarf es bereits deswegen der Betreuung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Juli 2018 - XII ZB 167/18 - FamRZ 2018, 1691 Rn. 17).
  • BSG, 27.07.2021 - B 8 SO 10/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines

    In einem Fall, in dem die Behörde nicht positive Kenntnis davon hat, dass der existenznotwendige Lebensunterhalt anderweitig gesichert ist, erscheint es gegenüber den sich für den Betroffenen aus der Krankheit oder Behinderung ergebenden Nachteilen unverhältnismäßig, von der Stellung eines Ersuchens nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X abzusehen (zum entsprechenden Maßstab im Betreuungsrecht vgl Bundesgerichtshof vom 27.9.2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 RdNr 13 f; BGH vom 23.1.2019 - XII ZB 397/18 - NJW 2019, 1153 RdNr 16) .
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20

    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 - FamRZ 2019, 638 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 7/19

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren aufgrund

    Dabei genügt es zwar, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 - FamRZ 2019, 638 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d.

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 - FamRZ 2019, 638 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.06.2020 - XII ZB 61/20

    Berichtigung des Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 - FamRZ 2019, 638 Rn. 12 mwN).
  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen, wobei es genügt, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (BGH, Beschl. v. 23.01.2019 - XII ZB 397/18).
  • LG München II, 15.11.2021 - 6 T 1572/19

    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme im Betreuungsverfahren

    Gegebenenfalls mag zu einem späteren Zeitpunkt auch ein Betreuerwechsel erforderlich werden, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senat, NJW-RR 2017, 1474 = FamRZ 2018, 54 Rn. 14 mwN, im Einzelnen: BGH, NJW 2019, 1153, beck-online), falls die Betroffene eine glaubhafte Bereitschaft an den Tag legen würde, mit dieser Person zusammenzuarbeiten.
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen, wobei es genügt, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (BGH, Beschl. v. 23.01.2019 - XII ZB 397/18).
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