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   BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17   

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https://dejure.org/2019,2806
BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17 (https://dejure.org/2019,2806)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - XII ZR 95/17 (https://dejure.org/2019,2806)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - XII ZR 95/17 (https://dejure.org/2019,2806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer gemieteten Gewerbefläche; Bemessung des Werts der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeverurteilung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer gemieteten Ge...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 8; BGB §§ 313, 543 Abs. 1
    Beschwer und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen erfolgreiche Klage auf Räumung und Herausgabe von Gewerbemieträumen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Gewerbeobjekts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer gemieteten Gewerbefläche; Bemessung des Werts der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeverurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Räumung und Herausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räumungs- und Herausgabeklage für Gewerberäume - und der Streitwert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer bei Räumung und Herausgabe (IMR 2019, 168)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Es ist dabei weder an die Streitwertangaben der Parteien noch an die Festsetzung des Berufungsgerichts gebunden (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 5 mwN).

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 9 mwN).

    Dass die angefochtene Entscheidung insoweit auf einer unzureichenden Würdigung des Beklagtenvortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Berufungsurteil nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Vortrags des Beklagten zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 26 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZR 6/17

    Wert der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeklage: Bestimmung der streitigen

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Nur wenn der Beendigungszeitpunkt ungewiss ist oder sich die streitige Zeit nicht ermitteln lässt, ist § 9 ZPO für die Bemessung der Beschwer entsprechend anwendbar und der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Entgelts anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZR 6/17 - WuM 2017, 724 mwN und BGH Beschluss vom 3. April 2014 - V ZR 185/13 - WuM 2014, 353, 354 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

    BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung dieses Vortrags eine Verwirkung des Kündigungsrechts angenommen hätte, wenn der Zaun bereits rund drei Jahre vor der Kündigung aufgestellt worden wäre (vgl. zur Verwirkung eines außerordentlichen Kündigungsrechts BGH Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII ZR 296/15 - NJW 2016, 3720 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Dass die angefochtene Entscheidung insoweit auf einer unzureichenden Würdigung des Beklagtenvortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Berufungsurteil nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Vortrags des Beklagten zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 26 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - V ZR 185/13

    Wert der Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde: Verteidigung gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17
    Nur wenn der Beendigungszeitpunkt ungewiss ist oder sich die streitige Zeit nicht ermitteln lässt, ist § 9 ZPO für die Bemessung der Beschwer entsprechend anwendbar und der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Entgelts anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZR 6/17 - WuM 2017, 724 mwN und BGH Beschluss vom 3. April 2014 - V ZR 185/13 - WuM 2014, 353, 354 mwN).
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