Rechtsprechung
BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 EGV 1346/2000, Art 12 Abs 1 Buchst b EGV 593/2008, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Insolvenzverfahren und der Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht: Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorlage an den EuGH zur Auslegung von Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 und Art. 12 Abs. 1 Buchs. b der VO (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht; Frage der Maßgeblichkeit des nach der VO (EG) Nr. 593/2008 auf einen Vertrag ...
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Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Insolvenzverfahren und der Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht: Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei
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Vorlage an den EuGH zur Auslegung von Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 und Art. 12 Abs. 1 Buchs. b der VO (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht; Frage der Maßgeblichkeit des nach der VO (EG) Nr. 593/2008 auf einen Vertrag ...
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EuGH-Vorlage zum anzuwendenden Recht bei Anfechtung einer Zahlung des Insolvenzschuldners als Dritter zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzanfechtung einer Zahlung in einen anderen EU-Staat - und das anwendbare Recht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 426
- NZI 2020, 534
- WM 2020, 466
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.11.2014 - IX ZR 13/14
Grenzüberschreitende Insolvenz eines deutschen Bauunternehmers: Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirkungsstatut nach den Kollisionsregeln des Insolvenzeröffnungsstaates (lex fori concursus) oder nach dem Kollisionsrecht des Staates des angerufenen Gerichts (lex fori) ermittelt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 265/12, WM 2013, 2138 Rn. 11; Urteil vom 20. November 2014 - IX ZR 13/14, WM 2015, 53 Rn. 26). - BGH, 10.10.2013 - IX ZR 265/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirkungsstatut nach den Kollisionsregeln des Insolvenzeröffnungsstaates (lex fori concursus) oder nach dem Kollisionsrecht des Staates des angerufenen Gerichts (lex fori) ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 265/12, WM 2013, 2138 Rn. 11;… Urteil vom 20. November 2014 - IX ZR 13/14, WM 2015, 53 Rn. 26). - BGH, 25.02.2016 - IX ZR 12/14
Insolvenzanfechtung: Tilgung der Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
Die Zahlung auf die Verbindlichkeit der T. GmbH war eine unentgeltliche Leistung der Schuldnerin, weil die T. GmbH zahlungsunfähig und die gegen sie gerichtete Forderung des Beklagten deshalb wirtschaftlich wertlos war; der Beklagte hat daher durch die Erfüllung seiner Forderung wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden könnte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 12/14, WM 2016, 553 Rn. 10 mwN; st. Rspr.). - EuGH, 06.10.2009 - C-133/08
DER GERICHTSHOF LEGT ZUM ERSTEN MAL DAS ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF VERTRAGLICHE …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
Handelt es sich, wie der Kläger mit der Bezeichnung als Chartervertrag (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-133/08, EuZW 2009, 822) möglicherweise meint, um einen Mietvertrag, ergibt sich die Anwendung niederländischen Rechts aus Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO.
- BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht …
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 23. Januar 2020 dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO aF; ABl. L 160 S. 1) und Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I"; ABl. L 177 S. 6) dahin auszulegen ist, dass das nach der zuletzt genannten Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht auch für die Zahlung maßgebend ist, die ein Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei leistet (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020 - IX ZR 94/19, ZIP 2020, 426).Wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss ausgeführt hat, unterliegt der Vertrag zwischen der T. GmbH und dem Beklagten niederländischem Recht (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020, aaO Rn. 9).
- OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 8 UF 35/19 Insbesondere aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des BGH vom 23.01.2020, Az. IX ZR 94/19, NZI 2020, 534, ergibt sich kein anderes.