Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,108
BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54 (https://dejure.org/1955,108)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1955 - VI ZR 28/54 (https://dejure.org/1955,108)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1955 - VI ZR 28/54 (https://dejure.org/1955,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 339
  • NJW 1955, 791
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.04.1929 - III 333/28

    Zum Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes.

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Schon für das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 (RGBl 1, 507) mit seiner fast gleichlautenden Bestimmung des § 2 Abs. 2 ist allgemein anerkannt worden, daß die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auch für solche Ansprüche gegeben ist, die von einem nach § 328 BGB Berechtigten auf Grund des Arbeitsverhältnisses erhoben werden (Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts Bd. 2, 1930, S. 628; Baumbach-Teichmann ArbGG 3. Aufl. 1934 § 2 Anm. 17; Depène ArbGG 2. Aufl. 1932 § 2 Erläuterung IV; Dersch-Volkmar ArbGG 5. Aufl. 1934 § 2 Anm. 31; Lieb-Gift ArbGG 2. Aufl. 1931 § 2 Anm. 27; Pracht ArbGG § 2 Anm. 10; RAG 2, 279 [281/282]; RGZ 124, 135 [136]).
  • BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit handelt es sich nicht um eine Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges für den geltend gemachten Anspruch, sondern der sachlichen Zuständigkeit (BGHZ 8, 16 [21]; RGZ 158, 193).
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Sofern die Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts überhaupt noch geltend gemacht werden kann (vgl. §§ 528, 566 ZPO), ist eine Verweisung auch im Rechtsmittelverfahren noch zulässig; für das Revisionsverfahren gilt keine Ausnahme (BGHZ 5, 105 [107]; RGZ 165, 374 [384]; 170, 226 [232]; BayObLG NJW 1949, 223; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 276 Erläuterung VII; Baumbach ZPO 23. Aufl. § 276 Anm. 2 A; Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 276 Anm. 4; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl. S. 149/150; Jonas JW 1930, 2483).
  • RG, 28.10.1921 - VII 584/20

    Zuständigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Das Reichsgericht hat zwar in den Entscheidungen RGZ 103, 102 und RGZ 103, 294 unter Hinweis auf diese Bestimmung ausgesprochen, daß es auf einen anhängigen Rechtsstreit keine Wirkung habe, wenn nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch ein Gesetz die sachliche Zuständigkeit des Prozeßgerichts für Streitigkeiten der betreffenden Art aufgehoben und ein Sondergericht für ausschließlich zuständig erklärt werde.
  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Sofern die Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts überhaupt noch geltend gemacht werden kann (vgl. §§ 528, 566 ZPO), ist eine Verweisung auch im Rechtsmittelverfahren noch zulässig; für das Revisionsverfahren gilt keine Ausnahme (BGHZ 5, 105 [107]; RGZ 165, 374 [384]; 170, 226 [232]; BayObLG NJW 1949, 223; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 276 Erläuterung VII; Baumbach ZPO 23. Aufl. § 276 Anm. 2 A; Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 276 Anm. 4; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl. S. 149/150; Jonas JW 1930, 2483).
  • RG, 23.09.1938 - III 19/38

    Beziehen sich die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 21.

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit handelt es sich nicht um eine Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges für den geltend gemachten Anspruch, sondern der sachlichen Zuständigkeit (BGHZ 8, 16 [21]; RGZ 158, 193).
  • RG, 21.01.1941 - VII 32/40

    1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das

    Auszug aus BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
    Sofern die Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts überhaupt noch geltend gemacht werden kann (vgl. §§ 528, 566 ZPO), ist eine Verweisung auch im Rechtsmittelverfahren noch zulässig; für das Revisionsverfahren gilt keine Ausnahme (BGHZ 5, 105 [107]; RGZ 165, 374 [384]; 170, 226 [232]; BayObLG NJW 1949, 223; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 276 Erläuterung VII; Baumbach ZPO 23. Aufl. § 276 Anm. 2 A; Seuffert-Walsmann ZPO 12. Aufl. § 276 Anm. 4; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl. S. 149/150; Jonas JW 1930, 2483).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auf den erstmals in der Berufungsinstanz von den Klägern hilfsweise gestellten Antrag ist der Rechtsstreit gemäß § 281 Abs. 1 ZPO - unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen Urteils des Landgerichts - an das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht Wedding zu verweisen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1953 - II ZR 127/52, BGHZ 10, 155, 163; vom 23. Februar 1955 - VI ZR 28/54, BGHZ 16, 339, 345; BGH, Beschluss vom 15. Juni 1988 - I ARZ 331/88, NJW-RR 1988, 1405 unter [II]; jeweils mwN).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Dies entsprach allerdings ohnehin schon dem Stand der Rechtsprechung (BGHZ 16, 339, 340 f ; BAGE 19, 100, 103) .

    Eine Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite wurde bei einem Vertrag zugunsten Dritter bejaht, wenn ein Hinterbliebener des Arbeitnehmers Ansprüche aus einer zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages geschlossenen Versorgungszusage geltend machte (BGHZ 16, 339, 340 f ; BAGE 19, 100, 103 ; vgl. jetzt die ausdrückliche Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG).

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    a) Im Rechtsmittelverfahren ist eine - die gleichzeitige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfordernde (vgl. BGHZ 10, 155, 163, BGH, Beschl. v. 15. Juni 1988, I ARZ 331/88, NJW-RR 1988, 1405) - Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht erster Instanz nur möglich, sofern die Unzuständigkeit des Erstgerichts noch geltend gemacht werden kann (BGHZ 16, 339, 345).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 287/05

    Überprüfung der erstinstanzlichen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz

    BGHZ 16, 339, 345 betraf hingegen den im Zusammenhang mit der Schaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit aufgetretenen Sonderfall, in dem während des laufenden Verfahrens ein Zuständigkeitswechsel eingetreten war.
  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (BGHZ 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] des Klägers war der Rechtsstreit an das Amtsgericht Offenbach zu verweisen (§ 48 Abs. 1 ArbGG i. Verb. mit § 281 ZPO).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen

    Ähnliches gilt für die Inanspruchnahme einer Partei als vollmachtloser Vertreter (BAG, NJW 2003, 2554), für Ansprüche nach den Grundsätzen der Konzernhaftung gegen die Konzernobergesellschaft (BAGE 94, 52, 55 f), für Ansprüche eines nach § 328 BGB Berechtigten aufgrund des Arbeitsverhältnisses (vgl. insoweit zur früheren Gesetzeslage BGH, Urteil vom 23. Februar 1955 - VI ZR 28/54, BGHZ 16, 339, 340 f; BAG NJW 1967, 173) sowie für Ansprüche des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung gegen eine Gruppenunterstützungskasse (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG).
  • BGH, 17.02.1956 - VI ZR 265/54

    Rechtsmittel

    Die Beklagte hat jedoch, ohne die sachliche Unzuständigkeit des Landgerichts zu rügen, um die es sich bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichte zu den Arbeitsgerichten handelt (RGZ 158, 193; BGHZ 8, 16 [21]; 16, 339 [345]), in erster Instanz zur Hauptsache mündlich verhandelt.

    die Rechtsstreitigkeit nach dem früheren Recht vor ein ordentliches Gericht gehört hätte und sie erst durch das neue Arbeitsgerichtsgesetz zur Arbeitssache geworden wäre - denn der Gesetzgeber hatte keinen Anlaß, nach dem früheren Recht zu Unrecht vor den ordentlichen Gerichten erhobene Klagen in der höheren Instanz an die Gerichte für Arbeitssachen überzuleiten (BGHZ 16, 339 [342]; Pohle, AP Nr. 4 zu § 118 ArbGG 1953 Anm. 1 b);.

    Hätte die Rechtsstreitigkeit nach früherem Recht vor das ordentliche Gericht gehört, müßte sie aber nach dem jetzt geltenden Arbeitsgerichtsgesetz als Arbeitssache angesehen werden, so wäre zur Entscheidung über die vom Kläger gegen das am 3. Juni 1954 erlassene Urteil des Oberlandesgerichts eingelegte Revision gemäß § 118 Abs. 2 ArbGG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Bundesarbeitsgericht berufen mit der Folge, daß die alsdann unzulässigerweise beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision des Klägers verworfen werden müßte (BGHZ 16, 339; LM Nr. 2 zu § 118 ArbGG mit Anm. Gelhaar).

  • OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05

    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf

    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).

    Grund für diese weite Auslegung des Begriffs der Rechtsnachfolge ist das Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens auch prozessual den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde zuzuweisen (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 514; vgl. auch BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG NZA 2002, 230, 231).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (BGHZ 16, 339, 345) des Klägers war der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu verweisen (§ 48 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG a.F.).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Das gilt für den Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BGH, 26.01.1959 - II ZR 119/57

    Dispache

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04

    Rechtsweg für eine Schadenersatzklage des Arbeitgebers gegen einen

  • BFH, 06.02.1985 - I R 80/81

    Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

  • BGH, 15.06.1988 - I ARZ 331/88

    Bindungswirkung einer Abgabe oder Verweisung in der Rechtsmittelinstanz

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

  • OLG Jena, 25.08.1999 - 2 U 755/99

    Anspruch auf Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten; Unmittelbare

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

  • BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67

    Einrede der örtlichen Unzuständigkeit unter Vorbehalt im schriftlichen Verfahren

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

  • OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98

    (Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 34/66

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines bereits im Ausland eingetragenen

  • BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 7/56

    Berlin - Bundesgesetz als Bundesrecht - Bundesrecht bricht Landesrecht -

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 180/61

    Widersprechende Urteile und die Kündigung Schwerbeschädigter

  • OLG Köln, 07.01.1983 - 3 U 117/82
  • OLG Hamburg, 12.10.1982 - 2 UF 89/82
  • LAG Hamm, 16.10.1990 - 8 Sa 563/90

    Gebührenklage; Durchgriffshaftung; Rechtsschutzversicherer

  • OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89

    Zuständiges Gericht bei Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • BGH, 01.07.1955 - V ZR 221/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 78/54
  • BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 419/57

    Revision - Verweisung an anderes Gericht - Zulassung der Revision - LArbG

  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 57/57

    Rechtsmittel

  • BAG, 03.08.1955 - 2 AZR 65/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand infolge

  • BGH, 18.05.1955 - VI ZR 107/54
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht