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   BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64   

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BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64 (https://dejure.org/1965,6399)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1965 - 3 StR 36/64 (https://dejure.org/1965,6399)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1965 - 3 StR 36/64 (https://dejure.org/1965,6399)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Die UWG Langenselbold hat das Landgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 1962 - 4 KMs 1/62 - gemäß den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 264 aufgestellten Grundsätzen als Ersatz Organisation der verbotenen KPD beurteilt.

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 18. September 1961 (BGHSt 16, 264), die die UWG Langenselbold betraf, mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt.

    Ob der Rechtsbegriff der Ersatzorganisation erfüllt ist, kann, wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61] weiter ausgeführt hat, nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter sorgfältiger Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (vgl. auch BGHSt 19, 51, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] und BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Diese Beurteilung muß mit Sorgfalt und Genauigkeit durchgeführt werden, weil Ersatzorganisationen einer aufgelösten Partei, wie sich schon aus der Natur der Sache ergibt, es in aller Regel ängstlich vermeiden werden, ihre eigentlichen Ziele nach außen hin hervortreten zu lassen (vgl. BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]).

    Sollte das bedeuten, daß die Strafkammer die Rechtsgrundsätze, die der Senat in BGHSt 16, 264 ff entwickelt hat, für "Organisationen auf kommunaler Ebene" nicht anwenden wollte, so könnte dem nicht zugestimmt werden.

    Dabei ist zu beachten, daß die Entscheidung BGHSt 16, 264, wie schon oben angeführt, gerade gemeindliche Verhältnisse zum Gegenstand hat.

    Ein etwaiger Verbotsirrtum wäre verschuldet, wenn sie die wahre Rechtslage hätten erkennen können und müssen (zur Frage des Verbotsirrtums vgl. auch BGHSt 16, 270 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]/271; 18, 296, 304 ff und BGH NJW 1964, 2312, 2315) [BGH 19.08.1964 - 3 StR 17/64].

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht den gesamten Sachverhalt unter Beachtung der in den Entscheidungen BGHSt 16, 264 und 20, 45 aufgestellten Maßstäben nochmals umfassend und erschöpfend daraufhin zu würdigen haben, ob die Angeklagten einen der in § 90 a n.F. StGB aufgestellten Tatbestände erfüllt haben.

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Dennoch hätte durch einen Vergleich der Flugblätter und Schriften näher geprüft werden müssen, ob die UWG Kreis Hanau in Übereinstimmung mit den damals von der verbotenen KPD herausgegebenen Leitsätzen und unter Benutzung der gebräuchlichen kommunistischen Ausdrucksweise gerade jene Schlagworte und Parolen verkündet hat, die im Bewußtsein der Bevölkerung als Thesen der verbotenen KPD bekannt sind (vgl. BGHSt 18, 297 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Wie der Senat in BGHSt 18, 296, 302 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/3 dargelegt hat, muß auch das Recht der Wählbarkeit (Art. 38 Abs. 2 GG), soweit es durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 21 Abs. 2 GG eine Einschränkung erfährt, zurücktreten.

    Ein etwaiger Verbotsirrtum wäre verschuldet, wenn sie die wahre Rechtslage hätten erkennen können und müssen (zur Frage des Verbotsirrtums vgl. auch BGHSt 16, 270 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]/271; 18, 296, 304 ff und BGH NJW 1964, 2312, 2315) [BGH 19.08.1964 - 3 StR 17/64].

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Die Frage, wann eine Ersatzorganisation vorliegt, beantwortet sich auch nach dem Inkrafttreten des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl I 593), das den § 42 BVerfGG durch den neuen § 90 a StGB ersetzt hat, im wesentlichen nach den dort aufgestellten Merkmalen (BGHSt 20, 45, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Sollte sich die Organisation auf die Förderung sogenannter Nahziele, die zwar von der verbotenen KPD verfolgt werden, aber nicht verfassungsfeindlich sind, - nicht nur dem Scheine nach, sondern wirklich - beschränkt haben, so würde dies zu ihrer Beurteilung als einer an Stolle der KPD getretenen Organisation nicht ausreichen (BGHSt 20, 45, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht den gesamten Sachverhalt unter Beachtung der in den Entscheidungen BGHSt 16, 264 und 20, 45 aufgestellten Maßstäben nochmals umfassend und erschöpfend daraufhin zu würdigen haben, ob die Angeklagten einen der in § 90 a n.F. StGB aufgestellten Tatbestände erfüllt haben.

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 41/62

    Rechtliche Anforderungen an die Würdigung von Indizienbeweisen - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Die Eigenart eines solchen Beweises besteht aber darin, daß gerade durch die Häufung von Beweisanzeichen, von denen jedes für sich allein betrachtet viel oder wenig besagen mag, ein überzeugender Schluß nahegelegt wird (BGH 3 StR 41/62 vom 17. November 1962).

    Belastende Umstände müssen gegebenenfalls durch überzeugende Gegengründe entkräftigt werden (BGH 3 StR 39/59 vom 16. November 1959; 3 StR 41/62 vom 17. November 1962).

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Ob der Rechtsbegriff der Ersatzorganisation erfüllt ist, kann, wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61] weiter ausgeführt hat, nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter sorgfältiger Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (vgl. auch BGHSt 19, 51, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] und BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Dies rechtfertigt sich aus dem Gedanken der Selbsterhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 5, 85, 137, 139) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51].

  • BGH, 16.11.1959 - 3 StR 39/59

    Strafbarkeit wegen der Betätigung für eine verbotene Partei - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Belastende Umstände müssen gegebenenfalls durch überzeugende Gegengründe entkräftigt werden (BGH 3 StR 39/59 vom 16. November 1959; 3 StR 41/62 vom 17. November 1962).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Das Landgericht mußte sich daher bei seiner Beweiswürdigung mit allen festgestellten, für den Tathergang wesentlichen und sich etwa weiter aufdrängenden Umständen einzeln und insgesamt befassen und auseinandersetzen; andernfalls liegt ein Rechtsfehler vor (BGHSt 14, 162, 165 [BGH 04.03.1960 - 4 StR 31/60]; BGH NJW 1962, 549 Nr. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Ob der Rechtsbegriff der Ersatzorganisation erfüllt ist, kann, wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61] weiter ausgeführt hat, nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter sorgfältiger Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (vgl. auch BGHSt 19, 51, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] und BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 23/63

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD-Verbot) -

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Etwaige falsche Großzügigkeit der zuständigen Behörden könnte einen Verbotsirrtum hervorgerufen oder gefördert haben (vgl. BGH 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963 bei Wagner, DRiZ 64, 363).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
    Dies rechtfertigt sich aus dem Gedanken der Selbsterhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 5, 85, 137, 139) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51].
  • BVerwG, 16.05.1958 - VII C 3.58

    Wählervereinigung als Ersatzorganisation einer verbotenen Partei

  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 31/61

    Aufnehmen und Unterhalten von Beziehungen zum sowjetzonalen FDGB in

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Freilich ist ein Wahlbewerber gewiß nicht schon deshalb strafbar, weil er sich als Kommunist bekennt und lediglich, Ziele verficht, die zugleich kommunistische Tagesziele sind (vgl. dazu auch BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965).
  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

    Ob dies zutrifft, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]; 19, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]und BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965; vgl. ferner BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).
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