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   BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89   

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https://dejure.org/1989,1704
BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89 (https://dejure.org/1989,1704)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1989 - 4 StR 29/89 (https://dejure.org/1989,1704)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 4 StR 29/89 (https://dejure.org/1989,1704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Körperverletzung und Nötigung - Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verfahrens - Anforderungen an die Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 483
  • StV 1990, 9
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Der Angeklagte ist nicht dadurch beschwert, daß der Tatrichter sich wegen seiner Zweifel daran, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB sicher vorliegen, gehindert gesehen hat zu prüfen, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGHSt 28, 327, 331 f.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Die Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung wie auch später der Nötigung sind auch dann erfüllt, wenn das Opfer unter dem Eindruck früherer Gewaltanwendungen und aus Furcht vor Wiederholung keinen Widerstand gegen die Vornahme der sexuellen Handlungen leistet, falls der Täter dies weiß (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1; LK, 10. Aufl. § 177 StGB Rdn. 5, 14).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Der Angeklagte ist nicht dadurch beschwert, daß der Tatrichter sich wegen seiner Zweifel daran, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB sicher vorliegen, gehindert gesehen hat zu prüfen, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGHSt 28, 327, 331 f.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77

    Anforderungen an die Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses an einer

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Denn die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung durch ihre Anklage, in welcher dem Angeklagten für die Zeit ab Eheschließung Nötigung und Körperverletzung zur Last gelegt worden ist, bejaht (BGHSt 16, 225, 227; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 749/77).
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Denn die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung durch ihre Anklage, in welcher dem Angeklagten für die Zeit ab Eheschließung Nötigung und Körperverletzung zur Last gelegt worden ist, bejaht (BGHSt 16, 225, 227; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 749/77).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Solche Vorgänge gehören aber zu dem Verfahrensabschnitt, für den die Hauptverhandlung ausgeschlossen worden ist (BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
    Darin liegt ein auf gleichartige Wiederholung gerichteter Gesamtvorsatz (BGH bei Holtz MDR 1979, 636; BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - 4 StR 313/87 - LK a.a.O. vor § 174 StGB Rdn. 23; vgl. auch BGHR StGB vor § 1 / fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 7, 11).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Die Entscheidung BGH StV 1990, 9 f. betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte

    Nach Auffassung der Fachgerichte darf der Ausschluss unbegrenzt für ganze Verhandlungsteile angeordnet werden, sofern absehbar ist, dass während ihrer gesamten Dauer den Ausschluss rechtfertigende persönliche Umstände berührt werden können (vgl. BGH, NStZ 1989, S. 483 f.).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 263/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschließung bei der neuerlichen Vernehmung eines

    So lag der Fall hier aufgrund des zeitlichen Abstands und der weiteren Beweisaufnahme zwischen den Vernehmungen ersichtlich nicht (die zu § 171b StGB ergangenen Entscheidungen - vgl. BGH StV 1990, 9 und 10 - betrafen jeweils anders gelagerte Sachverhalte).".
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines

    Das setzt die Feststellung voraus, daß der Angeklagte sein sexuelles Verlangen an seiner Tochter mit großer Häufigkeit und in bestimmter Weise befriedigen wollte und diesem Vorsatz entsprechend auch befriedigt hat (BGH bei Holtz MDR 1979, 636; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 7, 11; BGH, Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 29/89 m.w.Nach.).

    Dies ist nur dann entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH, Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 29/89).

  • BGH, 26.07.1990 - 5 StR 292/90

    Anforderungen an die Angabe des Mindestschuldumfangs bei sexuellen Übergriffen

    Dazu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings aus, wenn das Opfer unter dem Eindruck früherer Gewaltanwendungen und aus Furcht vor Wiederholung keinen Widerstand gegen die Vornahme der sexuellen Handlungen leistet, falls der Täter dies weiß (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1, 6).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 655/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Entschlusses das Opfer fortlaufend zu

    Dies setzt den Willen des Täters voraus, sein späteres sexuelles Verlangen mit großer Häufigkeit und in einer bestimmten Weise, nämlich unter Gewaltanwendung, zu befriedigen (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 6 mit Nachweisen).
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