Rechtsprechung
BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen beigetriebener Forderungen - Aufrechnung mit Ansprüchen aus Gebührenvereinbarung/Beratervertrag - Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarungen eines Einziehungsvertrages - Vereinbarung von unterhalb ...
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Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen beigetriebener Forderungen; Aufrechnung mit Ansprüchen aus Gebührenvereinbarung/Beratervertrag; Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarungen eines Einziehungsvertrages; Vereinbarung von unterhalb ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R
Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …
Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814). - BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
"Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines …
Im übrigen war es auch schon vorher in begrenztem Umfang ausnahmsweise zulässig, daß ein Rechtsanwalt vor der Ausführung von Aufträgen ohne Kenntnis des Gegenstandswertes künftig zu erbringender Leistungen Pauschalhonorare verabredete (BGH, Urt. v. 23.2.1995 - IX ZR 42/94 - Umdr. S. 11 ff. und 24 ff.). - LSG Bayern, 24.07.2014 - L 8 AS 267/14
Kosten des Widerspruchsverfahrens, Bedeutung der Sache, unmittelbare Bedeutung …
- LSG Bayern, 27.07.2011 - L 7 AS 144/11
Die Schwellengebühr von 240 Euro kann im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814). - LSG Bayern, 27.07.2011 - L 7 AS 143/11
Die Schwellengebühr von 240 Euro kann im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814).