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   BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00   

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https://dejure.org/2000,6153
BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00 (https://dejure.org/2000,6153)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2000 - 3 StR 15/00 (https://dejure.org/2000,6153)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 3 StR 15/00 (https://dejure.org/2000,6153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Ablehnung - Beweisantrag - Gutachten - Sachverständiger - Persönlichkeitsstörung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21; StPO § 244 Abs. 4
    Ablehnung eines Antrags auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88

    Fragliche Vollendung einer Brandstiftung - Verlust des Realitätskontakts durch

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00
    Sollte sich in der neuen Hauptverhandlung die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ergeben oder nicht ausschließen lassen, kann von einem natürlichen Vorsatz ausgegangen werden (BGHR StGB § 63 Tat 1 und 2;Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 63 Rdn. 2 a).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00
    Sollte sich in der neuen Hauptverhandlung die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ergeben oder nicht ausschließen lassen, kann von einem natürlichen Vorsatz ausgegangen werden (BGHR StGB § 63 Tat 1 und 2;Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 63 Rdn. 2 a).
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen

    Ob bei dem Angeklagten eine psychische Erkrankung tatsächlich vorliegt, vermag nur ein Sachverständiger mit einem medizinischen Spezialwissen anhand des konkreten Falles zuverlässig zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 3 StR 15/00; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 74b mwN).
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