Rechtsprechung
BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 211 StGB
Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte Persönlichkeitsstruktur; Krankhafte seelische Störung; Andere schwere seelische Abartigkeit; Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; Nachtatverhalten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mord - Sachrüge - Schuldfähigkeit - Persönlichkeitsstörung - Seelische Störung - Narzist
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20, § 21
Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.07.1987 - 4 StR 316/87
Voraussetzungen an die Begründung der Einordnung eines Zustandes unter schwere …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14). - BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14). - BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24;… BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14). - BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14).
- BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische …
Diese Besonderheiten hätten ebenso Beachtung finden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 2000 - 5 StR 38/00) wie auch seine persönliche Entwicklung, die von einem streng religiös orientierten Elternhaus geprägt war, aus dem sich der Angeklagte später gelöst hatte (…vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).