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   BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05   

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BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05 (https://dejure.org/2006,3505)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 (https://dejure.org/2006,3505)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 StR 457/05 (https://dejure.org/2006,3505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 302 Abs. 1 StPO; § 35a StPO; § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unzulässiger Willensbeeinflussung (Zustandekommen des Rechtsmittelverzichts; vorangegangene Urteilsabsprache: Nachweis; konkludente Absprache und Zusage einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts bei Urteilsabsprachen; Erfordernis einer qualifizierten Rechtsmittelbelehrung nach nicht bindenden Urteilsabsprachen; Verbindlichkeit einer verfahrensbeendenden Absprache bei Nichteinhaltung der nach höchstrichterlicher ...

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 31; ; StPO § 35a; ; StPO § 136a; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung und unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 464
  • StV 2006, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    Auf Einhaltung der für eine Urteilsabsprache von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Formerfordernisse (BGHSt 43, 195) vor Abgabe eines Geständnisses hat die Verteidigerin jedenfalls nicht nachdrücklich gedrängt.

    Dies wäre aus Gründen der Fairness und Transparenz bei dem Ausmaß der bei den Vorgesprächen erzielten übereinstimmenden Vorstellungen und angesichts des hiernach abgeleisteten Geständnisses geboten gewesen (vgl. BGHSt 43, 195, 205 f.).

  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    In Betracht kommen namentlich drei Fallgruppen, die zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können: Schwerwiegende Willensmängel (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.), vorangegangene Urteilsabsprachen ohne anschließende qualifizierte Rechtsmittelbelehrung (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen (GS) - NJW 2005, 1440, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt) und sonstige Umstände der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts (BGHSt 45, 51).
  • BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03

    Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    Die Möglichkeit einer so begründeten Bewertungseinheit (vgl. auch für Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG: BGH NStZ 2004, 109 m.w.N.) - oder mehrerer Bewertungseinheiten - lag hier auf der Hand, und zwar schon angesichts der Einzelverkäufe aus einem Ladengeschäft heraus, insbesondere aber auf Grund der abschließenden Sicherstellung einer zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Menge von über 130 Gramm Marihuana (Gegenstand des Schuldspruchs nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    a) Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    In Betracht kommen namentlich drei Fallgruppen, die zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können: Schwerwiegende Willensmängel (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.), vorangegangene Urteilsabsprachen ohne anschließende qualifizierte Rechtsmittelbelehrung (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen (GS) - NJW 2005, 1440, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt) und sonstige Umstände der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts (BGHSt 45, 51).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03

    Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision;

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    Dem Senat unterliegen damit folgende Umstände zur Würdigung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. auch BGH NStZ 2004, 636): fehlende Transparenz von übereinstimmenden Willensbekundungen von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung über die Strafhöhe; Belehrung gemäß § 31 BtMG nach Austausch der Auffassungen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, dass eine Anwendung dieser Norm ausgeschlossen ist; Abgabe eines Geständnisses in Kenntnis der Vorstellungen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Strafhöhe; fehlende Rechtsmittelbelehrung; Entgegennahme eines Rechtsmittelverzichts ohne ausdrückliche Gewährung einer Gelegenheit zur Beratung mit der Verteidigerin.
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    bb) Bei der Divergenz zwischen den Charakterisierungen des Geständnisses im Urteil (UA S. 7, 10) und dem protokollierten Ablauf der Hauptverhandlung liegt nicht ganz fern, dass die auf Verletzung des § 261 StPO gestützte Verfahrensrüge wegen eines für den Schuldspruch allein nicht tragfähigen Geständnisses durchgreifen würde (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    In Betracht kommen namentlich drei Fallgruppen, die zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können: Schwerwiegende Willensmängel (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.), vorangegangene Urteilsabsprachen ohne anschließende qualifizierte Rechtsmittelbelehrung (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen (GS) - NJW 2005, 1440, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt) und sonstige Umstände der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts (BGHSt 45, 51).
  • BGH, 23.10.2001 - 5 StR 433/01

    Vertrauensschutz bei Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    Infolge des überwiegend informellen Vorgehens fehlte es gleichwohl noch an einer von allen Beteiligten verbindlich gewollten verfahrensbeendenden Absprache (vgl. hierzu BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 14).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
    In Betracht kommen namentlich drei Fallgruppen, die zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können: Schwerwiegende Willensmängel (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.), vorangegangene Urteilsabsprachen ohne anschließende qualifizierte Rechtsmittelbelehrung (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen (GS) - NJW 2005, 1440, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt) und sonstige Umstände der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts (BGHSt 45, 51).
  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    a) Die Urteilsfeststellungen belegen in ihrer Gesamtheit die Tatbestandsmerkmale des § 263 Abs. 1 StGB (vgl. zu unzureichenden Urteilsfeststellungen selbst nach Verständigung BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25 und 28).
  • OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung

    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; BGH, Beschluss vom 04.06.1992 - 1 StR 766/91 - zitiert nach juris, Rdnr. 19).

    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 475/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach streitiger Verfahrensabsprache ohne

    Es hat sich weder erwiesen, dass dem Rechtsmittelverzicht eine Urteilsabsprache ohne qualifizierte Belehrung (BGHSt 50, 40 ff.) vorausgegangen ist, noch haben sich sonstige Umstände in der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts ergeben, die ausnahmsweise seine Unwirksamkeit begründen könnten (BGHSt 45, 51; BGH NStZ 2006, 464).
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 209/08

    Gewerbsmäßige Hehlerei (ausreichende Darlegung der Bereicherungsabsicht, der

    Das Urteil weist einen durchgreifenden Darstellungsmangel auf (vgl. zu unzureichenden Urteilsfeststellungen nach einer Verständigung BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25 und 28): Das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit ist bezüglich beider Angeklagter nicht belegt.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2017 - 4 Ws 396/17

    Maßregelvollstreckung: Ablehnung einer Abkürzung der Führungsaufsicht durch die

    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 StR 457/05 - juris, Rn. 3 mwN).
  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 105/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. des BGH; vgl. nur BGH, NStZ 2006, 464).
  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. des BGH; vgl. nur BGH, NStZ 2006, 464).
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