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   BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05   

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https://dejure.org/2006,7753
BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05 (https://dejure.org/2006,7753)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - V ZR 201/05 (https://dejure.org/2006,7753)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - V ZR 201/05 (https://dejure.org/2006,7753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Unterbleibens der Berücksichtigung des klägerischen Vortrages; Beweisantrag hinsichtlich einer Vereinbarung über die Rückforderbarkeit eines gezahlten Betrages im Falle ...

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 525; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB §§ 812 ff.; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung eines Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Rückzahlung bei arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie können innere Tatsachen (z. B. Kenntnis, Wille) nachgewiesen werden? (IBR 2006, 1450)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Denn ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 135, 269, 273; Senat, Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Das Berufungsgericht hätte den Kläger aber nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die unzureichende Substantiierung seines Vortrags hinweisen und ihm Gelegenheit zu ergänzenden Darlegungen geben müssen (vgl. BGH, Urt. v. 22. April 1999, I ZR 37/97, NJW 1999, 3716; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 139 Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Denn ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 135, 269, 273; Senat, Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG liegt aber vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass dies nicht der Fall war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Die Einbeziehung der Beklagten zu 1 und 2 in das Beschwerdeverfahren ist auch nicht im Hinblick darauf erforderlich, dass die Kostenentscheidung, weil sie einheitlich ergehen muss, bei einem Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde insgesamt aufzuheben und gegebenenfalls neu zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1981, VI ZR 35/79, MDR 1981, 928).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
    Wird - wie hier - ein Zeuge zum Beweis einer nicht für seine Person maßgebliche innere Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache, also von der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, erlangt hat (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1996, II ZR 263/94, NJW 1996, 1678, 1679 m.w.N).
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