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   BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10   

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https://dejure.org/2012,1027
BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10 (https://dejure.org/2012,1027)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - IX ZB 182/10 (https://dejure.org/2012,1027)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - IX ZB 182/10 (https://dejure.org/2012,1027)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 2 InsO, § 159 InsO
    Insolvenzverfahren: Mitwirkung des Insolvenzschuldners bei der Verwertung eines Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Schuldner nach § 97 Abs. 2 InsO zur Ermöglichung des Zutritts von Kaufinteressenten und Maklern zum bebauten Grundstück

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Mitwirkung des Insolvenzschuldners bei der Verwertung eines Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 97 Abs. 2; InsO § 159
    Verpflichtung eines Schuldner nach § 97 Abs. 2 InsO zur Ermöglichung des Zutritts von Kaufinteressenten und Maklern zum bebauten Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 174/08

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen unterlassener Offenbarung einer zwischen

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10
    Der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt nur, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 174/08, NZI 2011, 330 Rn. 9).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 169/10

    Versagung der Restschuldbefreiung: Bestellung einer nicht valutierten

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Schuldner nach § 97 Abs. 2 InsO verpflichtet ist, Kaufinteressenten den Zutritt zu einem bebauten Grundstück zu ermöglichen, um so eine möglichst günstige Verwertung des Grundstücks zu erreichen, § 159 InsO (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10, NZI 2011, 641 Rn. 5).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 4).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 46/08

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 4).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 4).
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