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   BGH, 23.02.2012 - IX ZB 26/10   

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https://dejure.org/2012,654
BGH, 23.02.2012 - IX ZB 26/10 (https://dejure.org/2012,654)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - IX ZB 26/10 (https://dejure.org/2012,654)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - IX ZB 26/10 (https://dejure.org/2012,654)
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  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 142/11

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verschweigens eines Bankguthabens

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 26/10
    Die zu §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgeworfenen Rechtsfragen sind geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 3, 5), insbesondere, ob es im Rahmen des § 4a InsO eines Gläubigerantrages bedarf (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 259/09, NZI 2010, 948 Rn. 14) und welche Anforderungen an das Vorliegen eines Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 2, 4 bis 6 InsO im Rahmen des § 4a InsO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, aaO Rn. 13; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 259/09

    Insolvenzverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 26/10
    Die zu §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgeworfenen Rechtsfragen sind geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 3, 5), insbesondere, ob es im Rahmen des § 4a InsO eines Gläubigerantrages bedarf (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 259/09, NZI 2010, 948 Rn. 14) und welche Anforderungen an das Vorliegen eines Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 2, 4 bis 6 InsO im Rahmen des § 4a InsO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, aaO Rn. 13; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 3).
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