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   BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15   

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https://dejure.org/2016,6480
BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei kaum messbaren, objektiv schwer darstellbaren Befunden (kombinierte Persönlichkeitsstörung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unterbringung eines schuldunfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter kombinierter Persönlichkeitsstörung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 240 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 4 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • rewis.io

    Unterbringung eines schuldunfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter kombinierter Persönlichkeitsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).

    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Sie setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er - sicher feststehend - die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB beging (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).

    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Sie setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er - sicher feststehend - die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB beging (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15, NStZ-RR 2016, 135 mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist daher maßgebend, ob es auch im Alltag außerhalb des Deliktes zu erheblichen Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 1. Juli 2015 ? 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 f.; Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17, juris Rn. 9; vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104).
  • LG Offenburg, 19.10.2017 - 2 KLs 207 Js 21540/16
    Zwar ist zu beachten, dass eine zumindest erheblich verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB im Tatzeitpunkt sicher feststehen muss und dass die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters darstellt, sondern weitere Umstände hinzukommen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 3 StR 547/15).
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