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   BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16   

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https://dejure.org/2017,6239
BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16 (https://dejure.org/2017,6239)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 5 ARs 54/16 (https://dejure.org/2017,6239)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 54/16 (https://dejure.org/2017,6239)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 33a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 356a StPO, § 29 Abs. 1 EGGVG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung; Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung; Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung; Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheitsantrag - im Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16
    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung - wie hier - mit einem Antrag nach § 33a StPO verbunden wird, der sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2015, 219; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. jeweils zu § 356a StPO, BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. jeweils zu § 356a StPO, BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BVerfG, NStZ 2007, 709; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 54/16; KKStPO/Scheuten, 8. Aufl., § 25 Rn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 25 Rn. 11).
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