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   BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 57/16   

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https://dejure.org/2017,6240
BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 57/16 (https://dejure.org/2017,6240)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 5 ARs 57/16 (https://dejure.org/2017,6240)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 57/16 (https://dejure.org/2017,6240)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfragebeschluss zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 211
    Anfragebeschluss zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand - Update

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2017, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 57/16
    Er gibt eigene Rechtsprechung auf, soweit sie der Anfrage entgegenstehen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8 zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz insgesamt).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    Ihr ist außerdem entgegen gehalten worden, dass der Tatbestand des § 212 StGB bereits bei Vorliegen bedingten Tötungsvorsatzes erfüllt sei und die Feststellung direkten Tötungsvorsatzes in Form von Tötungsabsicht deshalb als eine Schuldsteigerung anzusehen sei, welche die Tatschuld regelmäßig erhöhe (vgl. Bruns, JR 1981, 513; Fahl, aaO, S. 153 ff.; ders. JR 2017, 391, 393).

    Die strafschärfende Berücksichtigung der hierin liegenden Schuldsteigerung gerate weder mit dem in § 46 Abs. 3 StGB verankerten Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen (SSW-StGB/Eschelbach, aaO, § 46 Rn. 93, 185; von Heintschel-Heinegg, Streng-FS 2017 S. 229, 239) noch mit dem Gedanken in Konflikt, dass es sich um das Regeltatbild des Totschlags handele (Fahl, JR 2017, 391, 393; MüKo/Schneider, aaO, § 212 Rn. 82; Tomiak, HRRS 2017, 225 ff.).

    a) Der 5. Strafsenat ist in seiner Antwort vom 23. Februar 2017 (5 ARs 57/16, JR 2017, 391) der Rechtsauffassung des anfragenden Senats beigetreten und hat eigene entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.

  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 334/15

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Motiven des Täters am Rande

    Dem haben die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung zugestimmt (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 ARs 20/16; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 ARs 21/16, NStZ-RR 2017, 237; Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16, NStZ-RR 2017, 238; Beschluss vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 57/16, JR 2017, 391).
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