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   BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15   

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https://dejure.org/2017,9428
BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15 (https://dejure.org/2017,9428)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - III ZB 137/15 (https://dejure.org/2017,9428)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - III ZB 137/15 (https://dejure.org/2017,9428)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK, § 345 ZPO, § 514 Abs 2 S 1 ZPO
    Entschuldigte Terminsversäumnis: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die vom zuständigen Richter telefonisch zugesagte Terminsverlegung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 345 ZPO, § 337 ZPO, § 227 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung; Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

  • rewis.io

    Entschuldigte Terminsversäumnis: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die vom zuständigen Richter telefonisch zugesagte Terminsverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung; Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

  • rechtsportal.de

    Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung; Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Entschuldigte Terminsversäumnis: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die vom zuständigen Richter telefonisch zugesagte Terminsverlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschütztes Vertrauen auf eine Terminsverlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2010 - II ZR 233/09

    Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15
    Der Sachverhalt, der die Zulässigkeit des Rechtsmittels rechtfertigen soll, ist dabei vollständig und schlüssig in der Rechtsmittelbegründung vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - II ZR 233/09, NJW 2010, 2440 Rn. 5 mwN).

    Denn der von einer Partei gestellte Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins entschuldigt eine Versäumnis nach § 337 ZPO nicht, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888, sowie BGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 aaO Rn. 7).

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15
    b) Auf der Grundlage des Gebots eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 MRK, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG - vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, BeckRS 2009, 21139 Rn. 9) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Versäumnis eines Termins dann als entschuldigt anzusehen ist, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter auf die erfolgte Stattgabe eines Verlegungsantrags vertrauen dürfen.
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15
    Es kann auch auf sich beruhen, ob die Beklagte einen erheblichen Grund (§ 227 Abs. 1 ZPO) für eine - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zwingende (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 31; BVerwG NJW 1991, 2097) - Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung dargelegt hat.
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 137/15
    Denn der von einer Partei gestellte Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins entschuldigt eine Versäumnis nach § 337 ZPO nicht, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80, NJW 1982, 888, sowie BGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 aaO Rn. 7).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

    Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

    Denn (allein) der von einer Partei gestellte Antrag auf Verlegung eines Verhandlungstermins - ohne Darlegung eines erheblichen Grunds im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO - entschuldigt eine Versäumnis nach § 337 ZPO nicht, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 137/15, NJW-RR 2017, 638 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZB 58/21

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Anforderungen an den Parteivortrag

    Der Sachverhalt, der die Zulässigkeit des Rechtsmittels rechtfertigen soll, ist vollständig und schlüssig innerhalb der Frist der Berufungsbegründung vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZB 11/19 Rn. 8, NJW-RR 2020, 575; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 137/15 Rn. 8, NJW-RR 2017, 638).
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