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   BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16   

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https://dejure.org/2017,5437
BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16 (https://dejure.org/2017,5437)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - III ZB 46/16 (https://dejure.org/2017,5437)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - III ZB 46/16 (https://dejure.org/2017,5437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenbereich Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten nebst Einwilligungsvorbehalt wegen Unbetreubarkeit

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Bescheidung rechtsmissbräuchlicher Eingaben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenbereich Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten nebst Einwilligungsvorbehalt wegen Unbetreubarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1
    Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenbereich Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten nebst Einwilligungsvorbehalt wegen Unbetreubarkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16
    Mit der Rechtsbeschwerde kann auch nicht geltend gemacht werden, dass die Vorinstanz die Rechtsbeschwerde hätte zulassen müssen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - NJW-RR 2005, 294 f).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 ARs 54/16

    Nichtbescheidung offensichtlich unzulässiger Rechtsbeschwerden

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17

    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16
    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 31.01.2019 - III ZA 34/18

    Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines

    Die Gerichte müssen es nicht hinnehmen, auf diese Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unverhältnismäßig behindert zu werden (z.B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - III ZB 46/16, juris und vom 1. Juni 2017 - III ZA 6/17, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und vom 7. Februar 2017 - 5 AR (Vs) 4/17, juris; jeweils mwN).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Ergänzend ist auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2017 (- III ZB 46/16 -) hinzuweisen, wonach die Klägerin in unzähligen Verfahren unzulässige Anträge gestellt hatte, bei denen es sich um substanzlose, offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Eingaben gehandelt hatte.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 9 U 22/20

    Urteil und Hinweisbeschluss: Einlegung nicht statthafter Rechtsmittel

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - III ZB 46/16, zit. nach juris).
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