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   BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19   

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https://dejure.org/2021,15583
BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19 (https://dejure.org/2021,15583)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - XIII ZB 80/19 (https://dejure.org/2021,15583)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19 (https://dejure.org/2021,15583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde hinsichtlich Zulässigkeit des Haftantrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde hinsichtlich Zulässigkeit des Haftantrags

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde hinsichtlich Zulässigkeit des Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 13/11

    Abschiebungshaft: Für die Antragstellung zuständige Ausländerbehörde

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Fehlt es an der Zuständigkeit, ist der Haftantrag unzulässig (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 13/11, InfAuslR 2012, 74 Rn. 4; Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 20).

    bb) Wie auch das Beschwerdegericht nicht verkennt, hätte eine wirksame Zustellung des Bescheids vom 3. Januar 2019, mit welchem der Betroffene ab dem 10. Januar 2019 dem Landkreis Aichach-Friedberg zugewiesen wurde, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ZustVAuslR die Zuständigkeit der für diesen Landkreis zuständigen Ausländerbehörde Regierung von Schwaben begründet und die Zuständigkeit der beteiligten Behörde beendet (vgl. BGH, InfAuslR 2012, 74 Rn. 6).

    (1) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Beschwerdegericht allerdings davon ausgegangen, dass die Zuweisungsentscheidung nach § 51 AsylG ein Verwaltungsakt ist, der gemäß Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG erst mit der Bekanntgabe an den Betroffenen wirksam wird (BGH, InfAuslR 2012, 74 Rn. 6).

    § 10 AsylG ermöglicht im Regelfall eine vereinfachte Zustellung der Zuweisungsentscheidung (BGH, InfAuslR 2012, 74 Rn. 5).

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 10/19

    Hinweis des Betroffenen auf die Zustellungsvorschriften schriftlich und gegen

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Der Ausländer ist gemäß § 10 Abs. 7 AsylG bei der Antragstellung schriftlich und gegen Empfangsbestätigung auf diese Zustellungsvorschriften hinzuweisen (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 8).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 101/19

    Abschiebungshaftsache: Zweifel an der Volljährigkeit des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Nachholung der Feststellungen kommt nicht in Betracht, da eine nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen wegen der erfolgten Überstellung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, InfAuslR 2021, 69 Rn. 31).
  • BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    (a) § 10 AsylG begründet besondere Vorsorge- und Mitwirkungsobliegenheiten, bei deren Verletzung der Ausländer mit für ihn nachteiligen Konsequenzen rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2018 - 1 C 28.19, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Die Feststellung, dass die beteiligte Behörde zuständig geblieben ist, weil die Voraussetzungen der Zustellungsfiktion nicht vorliegen, könnte nur auf Grundlage neuer, dem Betroffenen nicht bekannter Umstände erfolgen, zu denen ihm persönlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29, und vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Die Feststellung, dass die beteiligte Behörde zuständig geblieben ist, weil die Voraussetzungen der Zustellungsfiktion nicht vorliegen, könnte nur auf Grundlage neuer, dem Betroffenen nicht bekannter Umstände erfolgen, zu denen ihm persönlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29, und vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Nachholung der Feststellungen kommt nicht in Betracht, da eine nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen wegen der erfolgten Überstellung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, InfAuslR 2021, 69 Rn. 31).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19
    Fehlt es an der Zuständigkeit, ist der Haftantrag unzulässig (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 13/11, InfAuslR 2012, 74 Rn. 4; Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 45/22

    Einreichung eines Haftantrags gemäß § 14b Abs. 2 FamFG nach den allgemeinen

    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Nachholung der Feststellungen kommt nicht in Betracht, da eine nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung der Betroffenen wegen der erfolgten Abschiebung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21

    Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen

    Die örtliche Zuständigkeit folgt aus den jeweiligen Landesgesetzen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 6).

    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Nachholung von Feststellungen kommt nicht in Betracht, da die erforderliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG) wegen der erfolgten Überstellung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, InfAuslR 2021, 69 Rn. 31; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16).

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei

    Eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht kommt nicht in Betracht, da die hier nach § 68 Abs. 3, § 420 Abs. 1 FamFG erforderliche Anhörung wegen der Ausreise des Betroffenen nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, juris Rn. 31; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 80/19, juris Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2023 - 25 T 117/21
    § 10 AsylG begründet besondere Vorsorge- und Mitwirkungsobliegenheiten, bei deren Verletzung der Ausländer mit für ihn nachteiligen Konsequenzen rechnen muss (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Februar 2021, - XIII ZB 80/19).
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