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BGH, 23.03.1987 - AnwSt (B) 28/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ehrengerichtliches Verfahren in Abwesenheit des Rechtsanwalts - Abwesenheit aus zwingenden Gründen - Voraussetzungen eines Anwesenheitsrechts - Überzeugung des Gerichts von einer tatsächlichen Verhinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1978 - AnwSt (R) 3/78
Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 23.03.1987 - AnwSt (B) 28/86
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen im ehrengerichtlichen Verfahren in Abwesenheit des Rechtsanwalts verhandelt werden darf (§§ 134, 143 Abs. 4 BRAO), hat der Senat in BGHSt 28, 35 ff. [BGH 08.05.1978 - AnwSt R 3/78] grundsätzlich geklärt.Das bedeutet, daß einem Vertagungsantrag grundsätzlich dann entsprochen werden muß, wenn der Rechtsanwalt den Termin selbst wahrnehmen will, hieran jedoch durch zwingende Gründe gehindert ist (BGHSt 28, 35, 40) [BGH 08.05.1978 - AnwSt R 3/78].