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BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB a.F.; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F.; § 52 StGB
Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit; - Wolters Kluwer
Abgrenzung von Sexueller Nötigung und Vergewaltigung; Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit; Kompensation eines Regelbeispiels durch andere Strafzumessungsfaktoren
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86
Tateinheit bei Sexualdelikten
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86;… Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Diese Beurteilung ist nicht rechtsfehlerhaft und muß deshalb hingenommen werden (vgl. BGHSt 29, 319, 320). - BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80
Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen …
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86;… Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
- BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89
Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers …
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86;… Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20). - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann auf Grund einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtabwägung durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden mit der Folge, daß auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen ist (BGH NJW 1987, 2450 f. StV 1988, 61 f.). - BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender …
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99
Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86;… Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
- BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99
Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper; …
Die erzwungene sexuelle Handlung, die "mit einem Eindringen in den Körper verbunden" ist , ist zwar auch dann, wenn sie keinen Beischlaf darstellt, nicht "sexuelle Nötigung", sondern als "Vergewaltigung" im Schuldspruch zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99). - BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle …
Zwar ist nach der Legaldefinition in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB jede erzwungene sexuelle Handlung, die "mit dem Eindringen in den Körper verbunden" ist, auch dann, wenn sie keinen Beischlaf darstellt, im Schuldspruch nicht als "sexuelle Nötigung", sondern als Vergewaltigung zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99, bei Pfister NStZ-RR 1999, 353 Nr. 32;… Lackner/Kühl aaO). - BGH, 25.08.1999 - 3 StR 276/99
Anwendung des Regelbeispiels von § 177 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. …
Juli 1997 (BGBl I 1607) angewandt und dort die Tat als "sexuelle Nötigung in Form einer Vergewaltigung" bezeichnet (zur Fassung des Tenors vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511; BGH, Urt. vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99). - BGH, 22.04.1999 - 1 StR 181/99
Dauerhafte Gewaltanwendung; Dauerhafte Drohung; Tateinheit
Danach hat der Angeklagte, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie Urt. vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99).