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   BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99   

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BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 Satz 1 JGG; § 32 JGG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger Aburteilung; Anwendung von Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Schuldspruch - Jugendstrafe - Erwachsenenstrafe - Jugendstrafverfahren - Beschränkung - Rechtsmittel - Rechtsfolgenentscheidung

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; JGG § 32; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 74; ; JGG § 109 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32; StPO § 318, § 344 Abs. 2
    Rechtsmittelbeschränkung im Jugendverfahren - Verhängung einer Jugend- und einer Erwachsenenstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    a) Im Jugendstrafverfahren ist bei der Aburteilung mehrerer selbständiger Straftaten zwar eine beschränkte Anfechtung des Schuldspruchs möglich (vgl. BGH GA 1953, 83, 84 f.; NStZ 1992, 589, Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 55 Rdn. 6 f.; s. auch § 56 Abs. 1 Satz 1 JGG); jedoch wird von der - auch nur teilweisen - Anfechtung des Schuldspruchs oder des Strafausspruchs regelmäßig der gesamte Strafausspruch erfaßt.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98

    Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts für Festsetzung des Strafmaßes

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Das Landgericht hat im Hinblick auf die ersten zwölf der insgesamt dreizehn Taten des Angeklagten "der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe folgend rechtsfehlerfrei (vgl. BGH NStZ 1986, 219, BGH bei Böhm NStZ-RR 1999, 290) einheitlich Jugendstrafrecht angewendet.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    b) Dem steht das in BGHSt 10, 100 ff. abgedruckte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - nicht entgegen.
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Bei der Verhängung der Jugendstrafe von drei Jahren - unter Einbeziehung der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Wegfall der Freiheitsstrafe - hat es hier sein Bewenden Eine mildere Jugendstrafe scheidet aus, weil das Landgericht eine solche mit rechtsfehlerfreier Begründung ("unter Beachtung des Erziehungsgedankens" für erforderlich gehalten hat; einer Erhöhung dieser Jugendstrafe von drei Jahren steht - abgesehen davon, daß nach den Urteilsgründen (UA 11) eine höhere Strafe erzieherisch nicht geboten ist - das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGHSt 29, 269 ff; Brunner/Dölling aaO § 155 Rdn. 28, 31, 39).
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

    Die ausdrücklich auf den Schuldspruch wegen Totschlags im Fall II. 1 der Urteilsgründe beschränkte Revision betrifft auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und den Ausspruch über die Einheitsjugendstrafe, weil insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Paul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN (zur tateinheitlichen Verurteilung)) und BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483 (zur Einheitsjugendstrafe bei Teilanfechtung des Schuldspruchs)).

    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Das gilt auch im Jugendstrafrecht (BGH, Urt. vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; vgl. auch Senat, Beschl. vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99 zu Jugendstrafe und Maßregel nach §§ 69, 69 a StGB sowie Eisenberg JGG 14. Aufl. § 55 Rdn. 17).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Schon wegen der gegen den Angeklagten V. verhängten (Einheits-)Jugendstrafe ist von der Anfechtung im genannten Umfang der gesamte Rechtsfolgenausspruch miterfasst (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 55 Rn. 16).
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