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   BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05   

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https://dejure.org/2006,945
BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05 (https://dejure.org/2006,945)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - III ZR 102/05 (https://dejure.org/2006,945)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - III ZR 102/05 (https://dejure.org/2006,945)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unangemessene Benachteiligung bei Tankstellenvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung eines Tankstellenpächters, bei Beendigung des Tankstellenvertrages die mit Familienmitgliedern eingegangenen Arbeitsverhältnisse "auf seine Kosten zu beenden"; Nichtigkeit oben genannter Vertragsabrede wegen Verstoßes gegen § ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Formularmäßige Verpflichtung eines Tankstellenhalters; Die Verpflichtung Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern "auf seine Kosten zu beenden"; unangemessene Benachteiligung; Angehörigenkündigung; unzulässige Freihalteklausel im Tankstellenpachtvertrag

  • Judicialis

    BGB § 307 Bb; ; BGB § 307 Cl; ; BGB § 613a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; BGB § 613 a
    Unwirksame AGB über Pflicht des Tankstellenpächters zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Familienmitgliedern bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 613a
    Formularmäßige Verpflichtung des Tankstellenpächters zur Beendigung mit Familienmitgliedern eingegangener Arbeitsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Verpflichtung zur Kündigung von Familienmtgliedern wirksam?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmäßige Verpflichtung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnisse beim Ende einer Tankstellenpacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverhältnisse beim Ende einer Tankstellenpacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Klausel im Tankstellenvertrag: - "Familienarbeitsverhältnisse sind bei Vertragsende zu kündigen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1792
  • MDR 2006, 978
  • NZA 2006, 551
  • FamRZ 2006, 775 (Ls.)
  • VersR 2007, 406
  • WM 2006, 1262
  • BB 2006, 1640
  • DB 2006, 949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Dies kann etwa anzunehmen sein, wenn Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen oder Auflösungsverträgen zuzustimmen, um dann mit dem Betriebserwerber neue (ungünstigere) Arbeitsverträge abschließen zu können; jedenfalls wären mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundene Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nicht ohne weitere Prüfung ihrer Berechtigung hinzunehmen (vgl. BAGE 70 aaO, 214 und BAG NZA 1999, 262, 263).

    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Daraus folgt unmittelbar, dass der Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Arbeitsverhältnissen nicht durch Vertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber ausgeschlossen werden kann (vgl. BAGE 50, 62, 72; 70, 209, 213).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Hatte die Verpächterin die ihr als Sicherheit geleistete Bürgschaft zu Unrecht verwertet, hatte sie folglich dem Betreiber, der seinerseits die Bürgin befriedigt hatte, die empfangene Zahlung zu erstatten (vgl. BGHZ 139, 325, 328).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 172/84

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den bisherigen wegen vor dem

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    "Durch Rechtsgeschäft" (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) findet ein solcher Betriebsübergang auch dann statt, wenn wie hier ein Pächter im Anschluss an die Pacht eines früheren Pächters vom selben Verpächter einen Betrieb pachtet und ihn mit gleichem Betriebszweck fortführt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643; BAGE 35, 104, 106 ff).
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Es ist jedoch anerkannt, dass sich eine wirksame Beschränkung der Zulassung auch aus der Begründung ergeben kann, die das Urteil für die Zulassung enthält (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - NJW 2000, 1794, 1796, insoweit in BGHZ 144, 59 nicht abgedruckt).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    "Durch Rechtsgeschäft" (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) findet ein solcher Betriebsübergang auch dann statt, wenn wie hier ein Pächter im Anschluss an die Pacht eines früheren Pächters vom selben Verpächter einen Betrieb pachtet und ihn mit gleichem Betriebszweck fortführt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643; BAGE 35, 104, 106 ff).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05
    Daraus folgt unmittelbar, dass der Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Arbeitsverhältnissen nicht durch Vertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber ausgeschlossen werden kann (vgl. BAGE 50, 62, 72; 70, 209, 213).
  • BGH, 05.11.2015 - III ZR 41/15

    Selbstkostenerstattungspreise bei öffentlichen Aufträgen: Sozialplanabfindungen

    Das Kontinuitätsgebot des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (arbeitsrechtlicher Bestandsschutz) in Verbindung mit dem Kündigungsverbot gemäß § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB steht einer vertraglichen Regelung entgegen, die den weichenden Betriebsinhaber verpflichtet, durch die Kündigung von Arbeitsverträgen für einen "altlastenfreien" Betriebsübergang zu sorgen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2006 - III ZR 102/05, NZA 2006, 551 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 01.03.2012 - 6 U 198/10

    Tankstellenunternehmervertrag: Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters nach

    Mit dieser Begründung hat der BGH eine Klausel in einem Tankstellenvertrag für unwirksam erachtet, die den Betreiber verpflichtete, die mit Familienangehörigen eingegangenen Arbeitsverhältnisse "auf seine Kosten" zu beenden, anderenfalls den Nachfolgerbetreiber oder die Verpächterin "von allen daraus entstehenden Kosten" freizuhalten "bzw. entstandene Kosten" zu erstatten, ohne die Verpflichtung betragsmäßig zu begrenzen (BGH NJW 2006, 1792 Tz. 22).
  • LG Hamburg, 06.09.2010 - 419 HKO 75/09

    Tankstellenunternehmervertrag: Ausgleichsanspruch des Pächters nach

    Auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2006 (BB 2006, 1640 = NJW 2006, 1792) stützt seine Meinung nicht, denn hier geht es um eine nicht vergleichbare Klausel, die einen Verstoß gegen zwingendes Recht (§ 613a BGB) beinhaltete.
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