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BGH, 23.03.2009 - NotZ 22/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 13a Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Judicialis
FGG § 13a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 13a Abs. 1
Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 13a Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FGG ) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 10.11.2008 - 2 VA (Not) 14/08
- OLG Köln, 10.11.2008 - 2 VA 14/08
- BGH, 23.03.2009 - NotZ 22/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 23.03.2009 - NotZ 22/08
Vor allem im Hinblick darauf, dass die Anschlussbeschwerde keine höheren Erfolgsaussichten gehabt hätte als die Beschwerde, hält es der Senat nicht für angezeigt, die Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen (§ 13a Abs. 1 Satz 1 FGG; vgl. BGHZ 28, 117, 121 ff ;… siehe auch Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 13a Rn. 42).