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   BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16   

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https://dejure.org/2017,18347
BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB
    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; Strafgrund; Vorstufe der Mittäterschaft; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; ernst gemeintes Erbieten; Herstellen einer Bindung gegenüber dem Adressaten; innerer Vorbehalt des ...

  • lexetius.com

    § 30 StGB

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Alt 1 StGB, § 30 Abs 2 Alt 1 StGB, § 30 Abs 2 Alt 2 StGB, § 30 Abs 2 Alt 3 StGB
    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1b StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 1 StGB, § 30 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 26 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 30 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 30 Abs. 2 StGB, § 211 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 2 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • rewis.io

    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30
    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • rechtsportal.de

    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • datenbank.nwb.de

    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahme des Erbietens zu einem Verbrechen - und der unbeachtliche innere Vorbehalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen - und die versuchte Anstiftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verabredung eines Verbrechens - und der innere Vorbehalt des Anderen

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der gescheiterte Ausbruch-Fall

    § 30 StGB
    Verbrechensverabredung, Sichbereiterklären, Annahme des Erbietens, Versuchte Anstiftung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrechensverabredung und geheimer Vorbehalt

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Abgrenzung verschiedener Vorstufen der Beteiligung

    B

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 96
  • NJW 2017, 2134
  • StV 2018, 721
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    bb) Eine Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 Var. 3 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte tatsächlich zur Tatbegehung entschlossen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134).
  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 1 Rev 12/17

    Strafverfahren wegen Kaufhausdiebstahls: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

    (3) Es liegt mit dem datenschutzrechtlichen Hinweisverstoß überdies auch kein Rechtsfehler vor, den sich die Strafverfolgungsbehörden zurechnen lassen müssten (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2016 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 1828, 1830 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Denn das Nichtmitglied, das die Aufforderung zur Begehung einer Straftat gemäß den Zwecken oder der Tätigkeit der Vereinigung annimmt, erklärt sich im Sinne dieser Vorschrift hierzu bereit (zu den Voraussetzungen s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134, 2135 mwN).

    Zum anderen ist Bezugspunkt der Beihilfe eine fremde Tat (für die Anstiftung s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134, 2135 mwN), wohingegen der mit Tatherrschaft Handelnde eine eigene Tat begeht; der Gedanke einer - zur Täterschaft verselbständigten - mittelbaren Beihilfe durch Ausführung der Haupttat selbst erweist sich als rekursiv.

  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Die Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB erfordert die Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

    Die Reise in die USA wäre auch nicht als Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) strafbar, weil nach verbreiteter Meinung keine Verabredung vorliegt, wenn von zwei Beteiligten eine - wie hier die Sonderermittlerin - nur zum Schein auf den Tatplan eingeht (stRspr. vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 -, juris Ls 1 und Rn. 9 m.w.N.; Renzikowski in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2017, § 176, Rn. 58; Kühl in: Lackner/ Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB, § 30, Rn. 6; Waßmer in: Leipold/ Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 30 Rn. 39).

    Zwar ist diese Tatbestandsvariante unabhängig von der subjektiven Einstellung der Erklärungsempfangenden, so dass deren innerer Vorbehalt, die Tat nicht zu wollen, eine Strafbarkeit insoweit nicht hindert (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Ls 2 und Rn. 12 m.w.N.).

    Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    a) Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB ist, dass eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen zustande gekommen ist, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 - Rn. 9 m.w.N., juris = NJW 2017, 2134 ff.).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Vor diesem Hintergrund braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das bisherige Ermittlungsergebnis auch den dringenden Tatverdacht des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1, 2, § 30 Abs. 2 Variante 1 StGB begründet (zur Tenorierung im Rahmen des § 30 StGB s. BGH, Urteile vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241; Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134 ff.), woran unter dem Gesichtspunkt einer freiwilligen Aufgabe des Vorhabens gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB Zweifel bestehen.
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    (1) Dieser Tatbestand setzt die Willensübereinstimmung von mindestens zwei Personen voraus, welche die in Aussicht genommene Tat als Mittäter ausführen wollen; das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87, BeckRS 1987, 31088793; Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 98; NK-StGB/Zaczyk, 5. Aufl., § 30 Rn. 55).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Eine solche Verabredung setzt nämlich voraus, dass sich die Willenseinigung auf eine mittäterschaftliche Begehung bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 9 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, NStZ 2016, 338, 339).
  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 98/19

    Abänderung einer Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 10.08.2017 - AK 36/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

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