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   BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16   

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https://dejure.org/2017,18347
BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16 (https://dejure.org/2017,18347)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB
    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; Strafgrund; Vorstufe der Mittäterschaft; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; ernst gemeintes Erbieten; Herstellen einer Bindung gegenüber dem Adressaten; innerer Vorbehalt des ...

  • lexetius.com

    § 30 StGB

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Alt 1 StGB, § 30 Abs 2 Alt 1 StGB, § 30 Abs 2 Alt 2 StGB, § 30 Abs 2 Alt 3 StGB
    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1b StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 1 StGB, § 30 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 26 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 30 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 30 Abs. 2 StGB, § 211 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 2 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • rewis.io

    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30
    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • rechtsportal.de

    Verabredung eines Verbrechens; Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen zur mittäterschaftlich Mitwirkung an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens; Unabhängigkeit des Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen ...

  • datenbank.nwb.de

    Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahme des Erbietens zu einem Verbrechen - und der unbeachtliche innere Vorbehalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen - und die versuchte Anstiftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verabredung eines Verbrechens - und der innere Vorbehalt des Anderen

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der gescheiterte Ausbruch-Fall

    § 30 StGB
    Verbrechensverabredung, Sichbereiterklären, Annahme des Erbietens, Versuchte Anstiftung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrechensverabredung und geheimer Vorbehalt

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Abgrenzung verschiedener Vorstufen der Beteiligung

    B

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 96
  • NJW 2017, 2134
  • StV 2018, 721
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
    Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145).

    Er handelte subjektiv mit sogenanntem "doppelten Anstiftervorsatz', der sich einerseits auf das Hervorrufen des Tatentschlusses bei beiden und andererseits auf die Vollendung der Haupttat bezog (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55, BGHSt 8, 261, 263; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106 f.; Schröder, JuS 1967, 289, 290, 294).

    Hat der Annehmende diese Vorstellung, entfällt sein Vorsatz nicht dadurch, dass er die Annahme des Erbietens des anderen nur zum Schein erklärt (vgl. - für die versuchte Anstiftung - BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101 ff.).

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Auszug aus BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).

    Für den Vorsatz genügt, dass der Annehmende damit rechnet, der präsumtive Täter werde seine Erklärung ernst nehmen und ihr entsprechend handeln, und dies billigt (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404).

    Dem Vorsatz des H. steht nicht entgegen, dass er etwa davon ausgegangen wäre, falls er nicht mitwirke, hindere dies das Niederschlagen eines Vollzugsbeamten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160 f.; vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; ferner Roxin, NStZ 1998, 616, 617).

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

    Auszug aus BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).

    Auf ihren inneren Vorbehalt kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil das Sichbereiterklären unabhängig von der subjektiven Einstellung des Erklärungsempfängers ist (BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5).

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    bb) Eine Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 Var. 3 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte tatsächlich zur Tatbegehung entschlossen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Denn das Nichtmitglied, das die Aufforderung zur Begehung einer Straftat gemäß den Zwecken oder der Tätigkeit der Vereinigung annimmt, erklärt sich im Sinne dieser Vorschrift hierzu bereit (zu den Voraussetzungen s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134, 2135 mwN).

    Zum anderen ist Bezugspunkt der Beihilfe eine fremde Tat (für die Anstiftung s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 2134, 2135 mwN), wohingegen der mit Tatherrschaft Handelnde eine eigene Tat begeht; der Gedanke einer - zur Täterschaft verselbständigten - mittelbaren Beihilfe durch Ausführung der Haupttat selbst erweist sich als rekursiv.

  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 1 Rev 12/17

    Strafverfahren wegen Kaufhausdiebstahls: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

    (3) Es liegt mit dem datenschutzrechtlichen Hinweisverstoß überdies auch kein Rechtsfehler vor, den sich die Strafverfolgungsbehörden zurechnen lassen müssten (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2016 - 3 StR 260/16, NJW 2017, 1828, 1830 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Die Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB erfordert die Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 mwN).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 11 mwN).

    Im letzteren Fall gilt dies jedenfalls dann, wenn der Erbietende als präsumtiver Täter seinen Tatentschluss unter die Bedingung der Annahme seines Erbietens stellt (s. zu diesem "echten" Erbieten in Abgrenzung zum bereits bei Kundgabe der Bereitschaft fest zur Tat Entschlossenen BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 11; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 282/21, NStZ 2022, 539 Rn. 8 mwN).

    Derjenige, der sich selbst zu einem Verbrechen bereiterklärt, kann mit Blick auf den Gesetzeswortlaut nicht auch wegen versuchter Anstiftung eines anderen zu derselben Tat verurteilt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 15 ff.; vom 22. Dezember 1993 - 5 StR 705/93, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

    Die Reise in die USA wäre auch nicht als Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) strafbar, weil nach verbreiteter Meinung keine Verabredung vorliegt, wenn von zwei Beteiligten eine - wie hier die Sonderermittlerin - nur zum Schein auf den Tatplan eingeht (stRspr. vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 -, juris Ls 1 und Rn. 9 m.w.N.; Renzikowski in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2017, § 176, Rn. 58; Kühl in: Lackner/ Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB, § 30, Rn. 6; Waßmer in: Leipold/ Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 30 Rn. 39).

    Zwar ist diese Tatbestandsvariante unabhängig von der subjektiven Einstellung der Erklärungsempfangenden, so dass deren innerer Vorbehalt, die Tat nicht zu wollen, eine Strafbarkeit insoweit nicht hindert (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Ls 2 und Rn. 12 m.w.N.).

    Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    a) Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB ist, dass eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen zustande gekommen ist, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 - Rn. 9 m.w.N., juris = NJW 2017, 2134 ff.).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    (1) Dieser Tatbestand setzt die Willensübereinstimmung von mindestens zwei Personen voraus, welche die in Aussicht genommene Tat als Mittäter ausführen wollen; das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87, BeckRS 1987, 31088793; Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 98; NK-StGB/Zaczyk, 5. Aufl., § 30 Rn. 55).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Eine solche Verabredung setzt nämlich voraus, dass sich die Willenseinigung auf eine mittäterschaftliche Begehung bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 9 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, NStZ 2016, 338, 339).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 98/19

    Abänderung einer Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 10.08.2017 - AK 36/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

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