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BGH, 23.03.2021 - 6 StR 22/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, § 354 Abs. 1a StPO
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der auf die Sachrüge gestützte Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unbegründetheit der auf die Sachrüge gestützte Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
- BGH, 23.03.2021 - 6 StR 22/21
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23 Sie lässt besorgen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Bemessung der Jugendstrafe rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 22/21; vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22).
- BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22
Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung …
Damit hat es gegen den auch im Jugendstrafecht geltenden Grundsatz verstoßen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 22/21 Rn. 2; Beschluss vom 4. Oktober 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148;… Brögeler in BeckOK-JGG, 28. Ed., § 18 Rn. 18;… Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 18 Rn. 31, jew. mwN).