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BGH, 23.03.2021 - 6 StR 62/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 64 Satz 1, Satz 2 StGB
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Therapiewilligkeit) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 66 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einer Erziehungsanstalt in einem Verfahren wegen Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einer Erziehungsanstalt in einem Verfahren wegen Vergewaltigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20
- BGH, 23.03.2021 - 6 StR 62/21
- LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige …
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 62/21
Er hebt daher den Maßregelausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 488/11, NStZ-RR 2012, 39, 40). - BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14
Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 62/21
Beim Angeklagten besteht nach den Feststellungen primär eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und nur sekundär eine Alkoholgebrauchsstörung (UA S. 31), was die letztlich an den Perspektiven einer Legalbewährung zu messenden Erfolgsaussichten einer Entwöhnungsbehandlung mindert (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315 mwN;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 461).
- BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der …
Diese Frage durfte das Landgericht nicht offenlassen, denn das Vorliegen einer solchen Störung kann gegen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240; vom 23. Mai 2021 - 6 StR 62/21; Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315).