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   BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19   

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BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19 (https://dejure.org/2021,20891)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2021 - EnVR 97/19 (https://dejure.org/2021,20891)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2021 - EnVR 97/19 (https://dejure.org/2021,20891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW

    § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § ... 29 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV, 2 EnWG, § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, § 29 Abs. 1 EnWG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 48, § 49 VwVfG, § 29 Abs. 2 Satz 2 EnWG, § 48 Abs. 1 VwVfG, § 29 Abs. 2 EnWG, § 79 Abs. 2 BVerfGG, § 1 Abs. 2 EnWG, § 1 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV, § 11 Abs. 2 EEG 2014, § 11 Abs. 2, § 19 EEG 2014, § 11 Abs. 2 EEG, § 19 Abs. 2, § 32 Abs. 7 StromNEV, Beschluss (EU) 2019/56, § 19 Abs. 2 Satz 3 und 4 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 7 ff. StromNEV, § 19 Abs. 2 Sätze 17 und 18 StromNEV, § 90 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts durch einen örtlichen Netzbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts durch einen örtlichen Netzbetreiber

  • rechtsportal.de

    Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts durch einen örtlichen Netzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 38/15

    Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen: Voraussetzungen eines individuellen

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Die Aufrechterhaltung der Festlegung 2013 sei wegen der durch die Verkündung des Tenors in dem Verfahren EnVR 38/15 durch den Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2016 evident gewordenen offensichtlichen Rechtswidrigkeit schlechthin unerträglich, so dass der Betroffenen ein Anspruch auf ihre Abänderung zustehe.

    b) Zwar war Ausspruch 3a der Festlegung 2013 rechtswidrig, soweit danach der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2014 nicht zu berücksichtigen war (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 38/15, RdE 2017, 185 Rn. 14 - Individuelles Netzentgelt II; Beschluss vom 15. Mai 2017 - EnVR 39/15, RdE 2017, 402 Rn. 13).

    Bei der Frage, ob kaufmännisch-bilanzieller Strombezug im Rahmen der Netzentgeltermäßigung berücksichtigt werden kann, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vor der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2016 (RdE 2017, 185 Rn. 14 - Individuelles Netzentgelt II) von dem Beschwerdegericht in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 (VI-3 Kart 108/14, juris) mit eingehender Begründung anders beurteilt worden war.

    Eine Verpflichtung zur Änderung der Festlegung 2013 hat wegen ihrer am 13. Dezember 2016 mit der Verkündung des Tenors der genannten Entscheidung (BGH, RdE 2017, 185 - Individuelles Netzentgelt II) zu Tage getretenen Rechtswidrigkeit daher jedenfalls nicht vor dem Jahr 2017 bestanden.

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).

    Schlechthin unerträglich kann die Aufrechterhaltung eines Verwaltungsakts nach den obigen Maßgaben nur sein, wenn er - was das Beschwerdegericht verkannt hat - bereits bei seinem Erlass offensichtlich rechtswidrig war (BVerwGE 121, 226, 236, 240 [juris Rn. 27, 38]; BVerwG, NVwZ 2007, 709 Rn. 15; BVerwGE 143, 87 Rn. 54).

    Dabei ist bei der Annahme eines sogenannten intendierten Ermessens Zurückhaltung geboten; ein intendiertes Ermessen kann im Grundsatz nur dann angenommen werden, wenn die ein Ermessen eröffnende Vorschrift ausdrücklich oder nach Sinn und Zweck hinreichend deutlich zu erkennen gibt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Entscheidung im Regelfall in einem bestimmten Sinn ergehen soll (vgl. BVerwGE 82, 356, 363 [juris Rn. 25]; BVerwGE 91, 82, 90 [juris Rn. 31]; BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15]; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 40 Rn. 30; Geis in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020 § 40 Rn. 35; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., § 40 Rn. 35).

  • BGH, 12.07.2016 - EnVR 15/15

    Unbefristete Genehmigung - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren:

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Zulässig ist dies jedenfalls, wenn das laufende Kalenderjahr - wie hier das Jahr 2017 - betroffen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - EnVR 15/15, RdE 2016, 532 Rn. 30 ff. - Unbefristete Genehmigung), wobei die Adressaten hier zudem auf die in Aussicht genommene Änderung frühzeitig hingewiesen worden sind (Änderungsfestlegung S. 2).

    Soweit im vorliegenden Fall der abgeschlossene Zeitraum 2014 bis 2016 im Streit steht, kann - wie auch bisher (BGH, RdE 2016, 532 Rn. 33 - Unbefristete Genehmigung; Beschluss vom 26. Februar 2019 - EnVZ 87/18, RdE 2019, 230 Rn. 11) - offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG auch Änderungen mit Wirkung für die Vergangenheit ermöglicht oder diese - wie das Beschwerdegericht meint (ebenso Kment/Wahlhäuser, EnWG, 2. Aufl., § 29 Rn. 43; Britz/Herzmann in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 29 Rn. 24; Schellberg in Elspas/Graßmann/Rasbach, EnWG, 2018, § 29 Rn. 43; Boos in Theobald/Kühling, Energierecht, Stand: Juli 2020, EnWG § 29 Rn. 59 f.) - allein auf § 48 oder § 49 VwVfG gestützt werden können.

    Angesichts dessen muss den Erfordernissen des Vertrauensschutzes bei der Ausübung des der Regulierungsbehörde eingeräumten Ermessens sorgfältig Rechnung getragen werden (BGH, RdE 2016, 532 Rn. 32 - Unbefristete Genehmigung).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Diese Erwägungen sind nach den für ihre gerichtliche Überprüfung geltenden Maßgaben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15) ermessensfehlerfrei.

    Soweit die Bundesnetzagentur vor diesem Hintergrund entschieden hat, allgemein keine rückwirkende Änderung vorzunehmen, mit der Folge, dass nur die beiden Letztverbraucher, die die Festlegung 2013 rechtzeitig angefochten haben, in den Jahren 2014 bis 2016 unter Berücksichtigung ihres kaufmännisch-bilanziellen Strombezugs ein individuelles Netzentgelt wirksam vereinbaren konnten, ist diese Ermessensentscheidung - soweit sie gerichtlich überprüfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15) - nicht zu beanstanden.

  • BGH, 27.03.2012 - EnVR 8/11

    Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Dies wiederum hat zur Folge, dass der Anlagenbetreiber auch mit den auf den selbst verbrauchten Strom entfallenden Netzentgelten belastet wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - EnVR 8/11, RdE 2012, 387 Rn. 9 ff. - Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien).

    Demgegenüber kann derjenige, der für seine Stromversorgung eigene konventionelle Energieträger einsetzt, physikalisch abrechnen und den von ihm selbsterzeugten Strom bei der Berechnung der Netzentgelte außer Betracht lassen (vgl. BGH, RdE 2012, 387 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2017 - EnVR 39/15, RdE 2017, 402 Rn. 1).

  • BGH, 15.05.2017 - EnVR 39/15

    Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen: Voraussetzungen eines individuellen

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    b) Zwar war Ausspruch 3a der Festlegung 2013 rechtswidrig, soweit danach der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2014 nicht zu berücksichtigen war (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 38/15, RdE 2017, 185 Rn. 14 - Individuelles Netzentgelt II; Beschluss vom 15. Mai 2017 - EnVR 39/15, RdE 2017, 402 Rn. 13).

    Demgegenüber kann derjenige, der für seine Stromversorgung eigene konventionelle Energieträger einsetzt, physikalisch abrechnen und den von ihm selbsterzeugten Strom bei der Berechnung der Netzentgelte außer Betracht lassen (vgl. BGH, RdE 2012, 387 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2017 - EnVR 39/15, RdE 2017, 402 Rn. 1).

  • BGH, 23.01.2018 - EnVR 5/17

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 5/17, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend die Rückforderung von

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 5/17, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 06.10.2015 - EnVR 32/13

    Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften: Nichtigkeit der Regelung

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    25 (3) Schließlich ist dem Umstand, dass der Verordnungsgeber der Stromnetzentgeltverordnung für den Zeitraum von 2011 bis 2013 eine Übergangsregelung geschaffen hat, nachdem sich § 19 Abs. 2 StromNEV in der Fassung vom 4. August 2011 mangels Ermächtigungsgrundlage als nichtig erwiesen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 3 Kart 178/12, juris; nachgehend BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 32/13, RdE 2016, 65 Rn. 7 ff. - Netzentgeltbefreiung I), ebenfalls keine Wertung im Sinne einer rückwirkenden Änderung von Ausspruch 3a der Festlegung 2013 zu entnehmen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Kart 178/12

    Wirksamkeit der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Letztverbraucher

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
    25 (3) Schließlich ist dem Umstand, dass der Verordnungsgeber der Stromnetzentgeltverordnung für den Zeitraum von 2011 bis 2013 eine Übergangsregelung geschaffen hat, nachdem sich § 19 Abs. 2 StromNEV in der Fassung vom 4. August 2011 mangels Ermächtigungsgrundlage als nichtig erwiesen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 3 Kart 178/12, juris; nachgehend BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 32/13, RdE 2016, 65 Rn. 7 ff. - Netzentgeltbefreiung I), ebenfalls keine Wertung im Sinne einer rückwirkenden Änderung von Ausspruch 3a der Festlegung 2013 zu entnehmen.
  • BGH, 23.02.2021 - EnVR 6/20

    Ermittlung des individuellen Netzentgelts für den Zugang zum

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 1.19

    Zeitlich unbegrenzte Ruhensregelung für Kapitalleistungen aus zwischenstaatlicher

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 108/14

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

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